Zahlungsprobleme

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Die Bank hat das Konto gesperrt und das Finanzamt fordert eine horrende Steuernachzahlung. Was soll ich tun? Das Flugticket nach Rio kann ich nicht mehr bezahlen!

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Wenn die Voraussetzungen für die Beantragung einer Firmeninsolvenz noch nicht gegeben sind, sollten Sie jetzt Profis um Hilfe bitten, die vorab ermitteln, ob die Firma noch zu retten ist, und für Sie dann einen Finanz- und Vorgehensplan ausarbeiten, der mit Ihren Gläubigern abgestimmt wird. So können Sie dann in ein paar Jahren wieder ganz offiziell Ihren Urlaub in Rio verbringen.




Das Absetzen ins Ausland ist sicher keine Lösung. Wenn die Bank Ihr Geschäftskonto gesperrt hat, ist dies ein Indiz für eine Insolvenz, sodass Sie unverzüglich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen sollten. Hierzu wären Sie bereits gesetzlich verpflichtet gewesen, sobald Sie Ihre unvermeidliche Zahlungsunfähigkeit bemerkt haben.

Zahlreiche Regelungen des BGB und des Gesellschaftsrechts sehen zudem spezifische Antragspflichten für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkungen vor. Wird beispielsweise eine GmbH zahlungsunfähig oder tritt eine Überschuldung ein, sind die Geschäftsführer dazu verpflichtet, innerhalb von längstens drei Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrunds einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 64 GmbH). Ist jedoch „lediglich“ Ihr Privatkonto gesperrt und das Geschäftskonto noch aktiv, sollten Sie Hilfe beim sogenannten Runden Tisch suchen, einem Angebot der KfW Mittelstandsbank.

Ziel und Sinn des Runden Tisches ist es, in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen beizustehen und sie aus der Krise zu führen. Wenn bei Liquiditätsproblemen zügig genug gehandelt wird, kann oftmals schnell und relativ unbürokratisch geholfen werden.

Der Runde Tisch ist auch der Name der Unternehmensagentur der KfW Mittelstandsbank, die ungefähr 2.200 Spezialisten als Berater in ihrem Pool hält. Je nach Bedarf wird einer dieser Berater auf Anfrage der für Sie zuständigen Kammer hin ausgewählt und mit einer Ist-Analyse Ihres Unternehmens beauftragt. Er untersucht die Gründe für Ihre finanziellen Schwierigkeiten, sucht die Schwachstellen bei der Finanzierung und zeigt Lösungswege auf. Anschließend erstellt der Berater einen detaillierten Finanzplan, der den Weg aus der finanziellen Misere aufzeigt. Ist diese Arbeit getan, kommt der Runde Tisch zusammen, an dem Sie sich mit Ihrem Berater, einem Projektbetreuer, einem Vertreter des Hauptgläubigers, eventuell auch des Finanzamts sowie Ihrer Bank zusammensetzen, um das Ergebnis der Untersuchung zu besprechen. Sind alle mit dem Lösungsvorschlag einverstanden, ist der Weg aus den finanziellen Schwierigkeiten geebnet und die Strategie kann umgesetzt werden.

Die Kosten für diese umfangreiche Beratungsleistung werden zum Teil von der KfW Mittelstandsbank sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) getragen. Sie müssen lediglich die Fahrtkosten Ihres Beraters in Form einer Pauschale sowie die auf seine Leistungen anfallende Mehrwertsteuer tragen.

Wenn es zu früh für den Runden Tisch ist, können Sie auch einen freien Unternehmensberater Ihres Vertrauens einschalten. Diese Lösung ist häufig ebenfalls förderfähig, wenn auch nur zum Teil. Die verbleibenden Kosten sind auf jeden Fall sehr gut investiert, wenn Sie sich einen guten Berater an Ihre Seite holen. Er kann nach einer umfassenden Analyse Ihres Unternehmens in Ihrem Namen mit Ihrer Bank und anderen Gläubigern verhandeln.



Checkliste: Erster Besuch beim Berater



Expertentipps:


  • Beschreibung der Tätigkeit bzw. des Angebots Ihres Unternehmens
  • Genaue Angaben über die Größe Ihres Unternehmens (Anzahl der Beschäftigten etc.)
  • Sämtliche Darlehens- und Kreditverträge
  • Abschlüsse der letzten drei Jahre
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Aktuelle finanzielle Lage auch außerhalb der Bilanzen
  • Aufstellung der aktuellen Verbindlichkeiten
  • Aufstellung der aktuellen Außenstände (offene Rechnungen)
  • Derzeitiger Auftragsbestand


­­­Um die Hilfe des Runden Tisches in Anspruch nehmen zu können, muss ein Unternehmen auch formal die Anforderungen des Begriffs „finanzielle Schwierigkeiten“ erfüllen. Dies ist gegeben,

  • wenn bei einer GmbH mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals fehlen, wobei mehr als ein Viertel hiervon während des letzten Jahres aufgebraucht worden sein muss.
  • bei Gesellschaften mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter mindestens 50 Prozent der ausgewiesenen Eigenmittel in den letzten zwölf Monaten aufgebraucht wurden.
  • ein Insolvenzverfahren noch nicht beantragt werden kann.

Auch wenn die oben genannten Kriterien noch nicht auf Sie zutreffen, können sinkende Umsatzzahlen und eine wachsende Verschuldung Indiz für eine „finanzielle Schwierigkeit“ sein, die von der KfW-Mittelstandsbank anerkannt wird.


Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Unternehmensberater (Servicelink 09-05-01)
  • IHK Suhl: Merkblatt zum Runden Tisch der KfW (PDF) (Servicelink 09-05-02)
  • KfW: Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Krise (Servicelink 09-05-03)
  • Hans-Werner Stahl: Finanz- und Liquiditäts-planung (6,90 Euro) (Servicelink 09-05-04)
  • Gustav Breitkreuz: Sicherung und Überwachung der Liquidität (19,80 Euro) (Servicelink 09-05-05)
  • Gustav Breitkreuz: Ohne Liquidität keine Überlebenschance (19,90 Euro) (Servicelink 09-05-06)
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