Temporäre Arbeitskräfte

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Teilzeitarbeit, Minijobs, freie Mitarbeiter, Studenten, Schüler – da soll sich noch einer auskennen! Ich suche für mein Restaurant keine Vollzeitkräfte, sondern Leute, die ich in Spitzenzeiten rasch und kostengünstig einsetzen kann. Was empfiehlt sich?

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Mit Ihren Überlegungen sind Sie auf dem richtigen Weg. Denn es wäre ein fataler Fehler, wenn Sie Mitarbeiter in Vollzeit einstellen würden, aber diese nur an gewissen Tagen oder beispielsweise ausschließlich während der Sommersaison benötigen. Dies hätte überproportional hohe Personalkosten zur Folge, die einen Großteil Ihres Gewinns auffressen würden.




Das muss nicht sein, zumal es bei der Beschäftigung von temporären Arbeitskräften zahlreiche interessante Alternativen gibt:

  • Teilzeitbeschäftigte: Es gibt jede Menge Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, die nicht in Vollzeit, sondern tage oder stundenweise arbeiten wollen.Machen Sie sich dies zu Nutze und vereinbaren Sie vertraglich Arbeitszeiten, die Ihrem Bedarf entsprechen.
  • Minijobs: geringfügig Beschäftigte, die maximal 400 Euro im Monat verdienen.
  • Midijobs: Jobs zwischen 400,01 und 800 Euro.
  • Kurzfristig Beschäftigte: Saisonarbeiter, deren Tätigkeit auf maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist.
  • Ferienjobber: Schüler und Studenten, die sich in ihrer Freizeit etwas dazuverdienen wollen.

Eine weitere grundsätzliche Möglichkeit, Auftragsspitzen abzudecken, ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, die auf selbständiger Basis tätig sind. Bei dieser Gruppe entstehen für Sie, abgesehen vom Entgelt, keinerlei weitere Kosten. Alle anderen aufgezählten Personenkreise fallen hingegen unter das Arbeitsrecht. Das heißt, sie sind Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis mit Ihnen per Arbeitsvertrag (schriftlich oder mündlich) geregelt ist, und haben Anspruch auf Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaubsgeld.

Unterschiede gibt es jedoch bei den Lohnnebenkosten. Bei Mini-Jobbern zahlen Sie als Arbeitgeber pauschal 30 Prozent Steuern und Sozialversicherung. Jenseits der 400-Euro-Grenze fällt für Sie der übliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (circa 21 Prozent) an. Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind für beide Seiten generell sozialversicherungsfrei, Sie müssen als Arbeitgeber auch keine Pauschalbeiträge entrichten. Bei Teilzeitkräften, deren Einkünfte über 800 Euro liegen, gelten dieselben Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte.



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Für Mini-Jobber müssen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
  • Mini-Jobber müssen Sie bei der Minijob-Zentrale (Hotline: 01801 200504) zur Sozialversicherung anmelden.
  • Zudem verlangt die Minijob-Zentrale monatlich für jeden Arbeitnehmer einen Beitragsnachweis.
  • Lassen Sie sich von Ihren Minijobbern schriftlich bestätigen, dass Sie keinen weiteren Tätigkeiten nachgehen. Sobald die Summe der Einkünfte 400 Euro übersteigt, werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig.
  • Bei kurzfristig Beschäftigten darf der Lohn nicht mehr als zwölf Euro pro Stunde bzw. 62 Euro am Tag betragen.


  • Kinder dürfen Sie gar nicht, zwischen 13 und 15 Jahren nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten für maximal zwei Stunden pro Tag beschäftigen.
  • Schüler zwischen 16 und 18 Jahren dürfen während der Schulferien bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten, maximal vier Wochen im Kalenderjahr.
  • Wenn Schüler nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten, sind sie sozialversicherungsfrei, müssen ab 16 Jahren aber der Krankenkasse gemeldet werden.
  • Für Studenten, die nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, gelten die gleichen Regeln wie für Mini-Jobber.
  • Ist das Arbeitsverhältnis eines Studenten auf maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet, ist es sozialversicherungsfrei.
  • Während des Semesters darf ein Student mehr als die üblichen 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn die Beschäftigung überwiegend am Wochenende oder abends ausgeübt wird.

Software & Internettools

Gute Mitarbeiter sind ebenso Grundvoraussetzung für den Erfolg wie ein professionelles Personalbüro. Insbesondere wenn Sie neben Arbeitern mit Lohnabrechnung und Angestellten mit Gehalt geringfügig beschäftigte Mitarbeiter haben, ist es wichtig, immer über die aktuellen Daten zu verfügen. Aus diesem Grund sollten Sie es sich zweimal überlegen, ob Sie Ihre Lohnbuchhaltung in externe Hände geben. Zumal es dafür inzwischen auch für Kleinunternehmen kostengünstige Software gibt. Ein Beispiel dafür ist „WISO Lohn & Gehalt“. Sie legen nur einmal die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter an – den Rest erledigt die Software für Sie: angefangen von der Online-Meldung zur Sozialversicherung bis zum Überweisen der Beträge.


Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Geringfügige Beschäftigung (Servicelink 04-09-01)
  • Schülerjobs (Servicelink 04-09-02)
  • Studentenjobs (Servicelink 04-09-03)
  • Muster-Arbeitsvertrag Minijob (Servicelink 04-09-04)
  • Software: WISO Lohn & Gehalt (Servicelink 04-09-05)
  • Klaudia Buddemeier: Geringfügige Beschäftigung in der Praxis. Minijobs und Gleitzone (9,50 Euro) (Servicelink 04-09-06)
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