Temporäre Arbeitskräfte
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Teilzeitarbeit, Minijobs, freie Mitarbeiter, Studenten, Schüler – da soll sich noch einer auskennen! Ich suche für mein Restaurant keine Vollzeitkräfte, sondern Leute, die ich in Spitzenzeiten rasch und kostengünstig einsetzen kann. Was empfiehlt sich? |
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| Mit Ihren Überlegungen sind Sie auf dem richtigen Weg. Denn es wäre ein fataler Fehler, wenn Sie Mitarbeiter in Vollzeit einstellen würden, aber diese nur an gewissen Tagen oder beispielsweise ausschließlich während der Sommersaison benötigen. Dies hätte überproportional hohe Personalkosten zur Folge, die einen Großteil Ihres Gewinns auffressen würden. |
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Das muss nicht sein, zumal es bei der Beschäftigung von temporären Arbeitskräften zahlreiche interessante Alternativen gibt:
Eine weitere grundsätzliche Möglichkeit, Auftragsspitzen abzudecken, ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, die auf selbständiger Basis tätig sind. Bei dieser Gruppe entstehen für Sie, abgesehen vom Entgelt, keinerlei weitere Kosten. Alle anderen aufgezählten Personenkreise fallen hingegen unter das Arbeitsrecht. Das heißt, sie sind Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis mit Ihnen per Arbeitsvertrag (schriftlich oder mündlich) geregelt ist, und haben Anspruch auf Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaubsgeld. Unterschiede gibt es jedoch bei den Lohnnebenkosten. Bei Mini-Jobbern zahlen Sie als Arbeitgeber pauschal 30 Prozent Steuern und Sozialversicherung. Jenseits der 400-Euro-Grenze fällt für Sie der übliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (circa 21 Prozent) an. Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind für beide Seiten generell sozialversicherungsfrei, Sie müssen als Arbeitgeber auch keine Pauschalbeiträge entrichten. Bei Teilzeitkräften, deren Einkünfte über 800 Euro liegen, gelten dieselben Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte. |
Software & Internettools
Gute Mitarbeiter sind ebenso Grundvoraussetzung für den Erfolg wie ein professionelles Personalbüro. Insbesondere wenn Sie neben Arbeitern mit Lohnabrechnung und Angestellten mit Gehalt geringfügig beschäftigte Mitarbeiter haben, ist es wichtig, immer über die aktuellen Daten zu verfügen. Aus diesem Grund sollten Sie es sich zweimal überlegen, ob Sie Ihre Lohnbuchhaltung in externe Hände geben. Zumal es dafür inzwischen auch für Kleinunternehmen kostengünstige Software gibt. Ein Beispiel dafür ist „WISO Lohn & Gehalt“. Sie legen nur einmal die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter an – den Rest erledigt die Software für Sie: angefangen von der Online-Meldung zur Sozialversicherung bis zum Überweisen der Beträge.
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Geringfügige Beschäftigung (Servicelink 04-09-01)
- Schülerjobs (Servicelink 04-09-02)
- Studentenjobs (Servicelink 04-09-03)
- Muster-Arbeitsvertrag Minijob (Servicelink 04-09-04)
- Software: WISO Lohn & Gehalt (Servicelink 04-09-05)
- Klaudia Buddemeier: Geringfügige Beschäftigung in der Praxis. Minijobs und Gleitzone (9,50 Euro) (Servicelink 04-09-06)
