Tarifverträge
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Die Löhne und Gehälter habe ich bisher immer einvernehmlich mit den einzelnen Mitarbeitern regeln können. Als ich neulich einen neuen Buchhalter suchte, verlangte der Bewerber, den ich eigentlich einstellen wollte, nach Tarifvertrag bezahlt zu werden. Ich habe dann den Zweitbesten genommen. Wann muss ich Tarifverträge oder Mindestlöhne beachten? |
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| Wie dasWort „Tarifvertrag“ schon sagt, müssen Sie selbst Vertragspartei sein, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommen kann. Wenn Sie in keiner entsprechenden Arbeitgeberorganisation Mitglied sind und sich auch nicht selbst dazu verpflichtet haben, einen Tarifvertrag anzuerkennen, sind Sie auch nicht daran gebunden. Auch müsste der Arbeitnehmer auf der anderen Seite Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation sein, damit er Ansprüche aus dem Tarifvertrag geltend machen könnte. Eine Ausnahme hiervon bilden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. |
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Im Tarifvertragsgesetz (TVG) heißt es in § 2: „Vertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“ § 3 beantwortet dann die Frage, wer sich an Tarifverträge halten muss. Hier heißt es unmissverständlich: „Tarifgebunden sind dieMitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.“ Sie müssen Ihre Mitarbeiter nach dem für Sie bzw. Ihr Unternehmen geltenden Tarifvertrag also nur bezahlen, wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihr Betrieb in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt und Sie Vertragspartei sind. Eine Ausnahme
hiervon bilden wie bereits erwähnt Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Rechtsnormen eines
solchen Tarifvertrages erfassen in dessen Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Von den fast 65.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind rund 460 allgemeinverbindlich. Es gibt in Deutschland derzeit ca. 50.000 verschiedene Tarifverträge. Es werden vier Vertragsarten unterschieden.
Und in der Praxis? Wenn Sie wollen, können Sie auch dann „nach Tarif“ zahlen, wenn Sie das eigentlich gar nicht müssen. Es genügt dass Sie in Ihre Arbeitsverträge eine einfache Zustimmungserklärung aufnehmen, etwa mit dem folgenden Passus: „Es gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des XY-Tarifvertrags“. Und was, wenn Sie Mitglied einer Arbeitgebervereinigung sind? Gilt dann der Tarif nur für Gewerkschaftsmitglieder? Nein, in einem Betrieb werden in der Regel alle Angestellten gleich behandelt, wenn ein Tarifvertrag besteht. Hier greift die sogenannte Gleichstellungsklausel. Auch sind die Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Ihnen als Arbeitgeber darüber Auskunft zu erteilen, ob sieMitglied einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation sind oder nicht. |
Hier erfahren Sie mehr
- Das Tarifvertragsgesetz (Servicelink 04-04-01)
- Liste der wichtigsten Tarifverträge (Servicelink 04-04-02)
- Geltungsbereich von Tarifverträgen (Servicelink 04-04-03)
- Übersicht über als allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge (Servicelink 04-04-04)
- Wolfgang Hromadka u.a.: Der Tarifwechsel (Servicelink 04-04-05)
- Oliver Ricken: Autonomie und tarifliche Rechtsetzung (72 Euro) (Servicelink 04-04-06)
