Tarifverträge

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Die Löhne und Gehälter habe ich bisher immer einvernehmlich mit den einzelnen Mitarbeitern regeln können. Als ich neulich einen neuen Buchhalter suchte, verlangte der Bewerber, den ich eigentlich einstellen wollte, nach Tarifvertrag bezahlt zu werden. Ich habe dann den Zweitbesten genommen. Wann muss ich Tarifverträge oder Mindestlöhne beachten?

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Wie dasWort „Tarifvertrag“ schon sagt, müssen Sie selbst Vertragspartei sein, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommen kann. Wenn Sie in keiner entsprechenden Arbeitgeberorganisation Mitglied sind und sich auch nicht selbst dazu verpflichtet haben, einen Tarifvertrag anzuerkennen, sind Sie auch nicht daran gebunden. Auch müsste der Arbeitnehmer auf der anderen Seite Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation sein, damit er Ansprüche aus dem Tarifvertrag geltend machen könnte. Eine Ausnahme hiervon bilden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.




Im Tarifvertragsgesetz (TVG) heißt es in § 2: „Vertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.“ § 3 beantwortet dann die Frage, wer sich an Tarifverträge halten muss. Hier heißt es unmissverständlich: „Tarifgebunden sind dieMitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.“

Sie müssen Ihre Mitarbeiter nach dem für Sie bzw. Ihr Unternehmen geltenden Tarifvertrag also nur bezahlen, wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihr Betrieb in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt und Sie Vertragspartei sind. Eine Ausnahme hiervon bilden wie bereits erwähnt Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die Rechtsnormen eines solchen Tarifvertrages erfassen in dessen Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von den fast 65.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind rund 460 allgemeinverbindlich.

Es gibt in Deutschland derzeit ca. 50.000 verschiedene Tarifverträge. Es werden vier Vertragsarten unterschieden.

  • Manteltarifvertrag
    Hier geht es um die Klärung von grundsätzlichen Fragen über die Arbeitsbedingungen rund umdas Arbeitsverhältnis selbstwie Kündigungsfristen, Krankmeldefristen, Urlaubstage, Arbeitszeiten usw.
  • Rahmentarifvertrag
    Der Rahmentarifvertrag gibt vor, welche Arbeitnehmergruppen in welcher Lohnklasse eingruppiert wird.
  • Gehaltstarifverträge
    Hierin werden die einzelnen Lohngruppen detailliert aufgeschlüsselt und genau benannt. Zudem werden hier die Höhe von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie von anderweitigen Sonderzahlungen geregelt.
  • Flächentarifvertrag
    Darin geht es um den Geltungsbereich des Tarifvertrags. Festgelegt wird, ob der Tarifvertrag lediglich die Arbeitgeber in einer Region bindet oder im Extremfall deutschlandweit greift.

Und in der Praxis? Wenn Sie wollen, können Sie auch dann „nach Tarif“ zahlen, wenn Sie das eigentlich gar nicht müssen. Es genügt dass Sie in Ihre Arbeitsverträge eine einfache Zustimmungserklärung aufnehmen, etwa mit dem folgenden Passus: „Es gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des XY-Tarifvertrags“.

Und was, wenn Sie Mitglied einer Arbeitgebervereinigung sind? Gilt dann der Tarif nur für Gewerkschaftsmitglieder? Nein, in einem Betrieb werden in der Regel alle Angestellten gleich behandelt, wenn ein Tarifvertrag besteht. Hier greift die sogenannte Gleichstellungsklausel. Auch sind die Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Ihnen als Arbeitgeber darüber Auskunft zu erteilen, ob sieMitglied einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation sind oder nicht.


Expertentipps:


Wenn Sie bis jetzt noch nicht Mitglied in einer Arbeitgeberorganisation und aus diesem Grund auch nicht verpflichtet sind, nach einem bestimmten Tarif zu bezahlen, sollten Sie sich sehr gut überlegen, ob Sie in eine Organisation eintreten wollen. Nicht jede Vereinigung vertritt die Interessen gleich gut und bietet Ihren Mitgliedern die gleichen Vorteile bzw. Dienstleistungen. Wägen Sie daher ganz genau ab, ob eine Mitgliedschaft für Sie tatsächlich Vorteile bringt.




Hier erfahren Sie mehr

  • Das Tarifvertragsgesetz (Servicelink 04-04-01)
  • Liste der wichtigsten Tarifverträge (Servicelink 04-04-02)
  • Geltungsbereich von Tarifverträgen (Servicelink 04-04-03)
  • Übersicht über als allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge (Servicelink 04-04-04)
  • Wolfgang Hromadka u.a.: Der Tarifwechsel (Servicelink 04-04-05)
  • Oliver Ricken: Autonomie und tarifliche Rechtsetzung (72 Euro) (Servicelink 04-04-06)
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