Steuerberaterkosten

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Ich glaube, mein Steuerberater ist zu teuer. Was darf der eigentlich kosten?

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Gut, dass Sie hellhörig geworden sind: Die Honorarunterschiede zwischen Steuerberatern sind wirklich groß. Es gibt einen beträchtlichen Verhandlungsspielraum: Konditionsvergleiche, Änderungen des Auftragsumfangs und Neuverhandlungen sind sinnvoll. Abgesehen davon: Was Ihr Steuerberater ohne vorherige Einzelvereinbarung höchstens verlangen darf, können Sie der gesetzlich geregelten Gebührenverordnung entnehmen.




Ob Ihr Steuerberater sein Geld wert ist oder nicht, kommt auf das Kosten-Leistungs-Verhältnis an. Achten Sie also nicht nur darauf, was er kostet, sondern auch darauf, ob er diesen Preis wert ist: Es kommt darauf an, welche einzelnen Dienstleistungen er für Sie erbringt, ob er die steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal ausschöpft und das Beste für Sie herausholt. Wenn ein sehr „teurer“ Berater eine auf Ihren Fall hin zugeschnittene Steuerstrategie entwickelt, Ihnen laufend unaufgefordert Spartipps gibt oder Sie durch geschickte Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung vor hohen Steuernachzahlungen bewahrt, dann ist er unterm Strich preiswerter als sein unerfahrener Kollege, der mit einem geringeren Honorar zufrieden ist.

Da Sie vermuten, dass Ihr Steuerberater zu teuer ist, haben Sie offenbar bereits mit einem Bekannten gesprochen, der seinem Steuerberater weniger zahlt als Sie. Bevor Sie auf den Endbetrag schauen, sollten Sie den Leistungsumfang und die Schwierigkeit der Steuerfälle ganz genau miteinander vergleichen. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob ein Berater bloß eine Einnahme-Überschuss-Rechnung auf Basis von 150 fertig gebuchten Geschäftsvorfällen erstellt oder ob er ein „Rundum-sorglos-Paket“ liefert.

Welche Gebühren ein Steuerberater ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung höchstens verlangen darf, ergibt sich aus der Steuerberater-Gebührenverordnung. Ähnlich wie bei Ärzten und Rechtsanwälten sind darin Honorare für die einzelnen Leistungsarten festgelegt. Für "Beratungen", "Abschlüsse", "Buchführung" und "Rechtsbehelfe" finden Sie am Ende der Gebührenordnung separate Tabellen, aus denen Sie die zulässigen Gebühren ablesen können:

  • Grundlage bildet der "Gegenstandswert": Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) sind das zum Beispiel die Einnahmen, bei einer Bilanz der Mittelwert aus Bilanzsumme und Umsatz.
  • Jedem Gegenstandswert ist eine "volle Gebühr" zugeordnet.
  • Diese Gebühr wiederum kann der Steuerberater je nach Schwierigkeitsgrad in einem gewissen Rahmen ausschöpfen. Der wird in Zehntel-Schritten angegeben, zum Beispiel „5/10 bis 20/10“. Bei einer durchschnittlichen Schwierigkeit gilt derMittelwert als Anhaltspunkt. In diesem Fall also „12,5/10“. Bei der Anfertigung einer EÜR ist maximal das Doppelte („20/10“) einer vollen Gebühr zulässig, bei einer Bilanz das Vierfache („40/10“).

Angenommen, Sie hatten Einnahmen in Höhe von 75.000 Euro. Dann ergibt sich für das Erstellen der EÜR laut Abschlusstabelle eine „volle Gebühr“ von 271 Euro. Bei durchschnittlicher Schwierigkeit beträgt die Mittelgebühr (12,5/10) dann 338,75 Euro. Bei besonders schwieriger Sachlage dürfte ein Berater für das Erstellen der EÜR demnach bis zu 542 Euro verlangen.

Findet sich eine bestimmte Tätigkeit in den Gebührentabellen nicht wieder, dürfen Steuerberater auch nach Zeit abrechnen. Der Stundensatz liegt zwischen 19 Euro und 46 Euro je angefangener halben Stunde. Zusätzlich zu Wert- und Zeitgebühren haben Steuerberater Anspruch auf Erstattung von Auslagen wie Porto-, Telefon- und Kopierkosten. Wichtig: Einzelvertraglich können Sie von der Gebührenordnung sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Klären Sie Ihren künftigen Unterstützungsbedarf, zum Beispiel:
    • Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen
    • Finanzbuchhaltung
    • Lohnbuchhaltung
    • Steuertipps in Einzelfragen
  • Fragen Sie Ihren Steuerberater, durch welche Vorarbeiten Sie seinen Aufwand senken können.
  • Lassen Sie sich für das nächste Jahr ein differenziertes Angebot geben: Von der Minimalversorgung bis zur Service-"Flatrate".
  • Lassen Sie sich von anderen Selbständigen preiswerte Berater empfehlen.
  • Holen Sie bei diesen Beratern Vergleichsangebote ein.
  • Achten Sie darauf, dass es sich um dauerhaft gültige Konditionen handelt.
  • Liegen die Alternativ-Angebote spürbar unter denen Ihres Beraters, verhandeln Sie nach.
  • Kommt er Ihnen nicht entgegen, verhandeln Sie mit der Konkurrenz.
  • Entscheiden Sie sich im Zweifel für einen kompetenten Berater, den Sie gut verstehen.


  • Lassen Sie sich die einzelnen Gebühren-Positionen von Ihrem Berater genau erklären.
  • Holen Sie Vergleichsangebote ein und/oder vergleichen Sie die Konditionen mit denen befreundeter Geschäftsleute.
  • Wenn Sie Zweifel an der Zulässigkeit einer Rechnung haben, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer. Falls es zum Streit kommt, finden Sie dort auch neutrale Vermittler.
  • Verhandeln Sie nach. Das gilt vor allem bei Pauschalen, deren Grundlagen sich im Lauf der Zeit geändert haben.
  • Sparen Sie nicht am falschen Ende: Sofern Sie ansonsten Vertrauen zu Ihrem Berater haben, reibungslos mit ihm zusammenarbeiten, er für Sie gut erreichbar ist, Sie sich von ihm verstanden fühlen und Sie ihn verstehen, dann sollten vermeintliche „Schnäppchen“ Sie nicht verunsichern.
  • Wechseln Sie Ihren Berater, wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Vermeiden Sie jedoch Berater-Hopping, nur um ein paar Euro pro Jahr zu sparen.

Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Steuerberater (Servicelink 03-06-01)
  • Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Servicelink 03-06-02)
  • Bundessteuerberaterkammer: Leistungen des Steuerberaters und Vergütung (Servicelink 03-06-03)
  • Bundessteuerberaterkammer: Faltblatt „Grundlagen der deutschen Steuerberatergebühren“ (Servicelink 03-06-04)
  • Steuerberater-Suchservice (Servicelink 03-06-05)
  • BMJ: Steuerberatungsgesetz (Servicelink 03-06-06)
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