Steuerberater als Buchführungshelfer?
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Bisher hat meine Frau die Bücher geführt. Mein Steuerberater meint nun, er könne das besser und die anfallenden Kosten würden über Steuerersparnisse wieder aufgefangen. Soll ich ihm glauben? |
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| Ohne Ihrem Berater zu nahe treten zu wollen: Durch die bloße Übernahme der Buchführungsarbeiten ergeben sich keine Steuerersparnisse. Für die sorgt er durch die Unterstützung bei der Steuererklärung und sonstige steuerliche Beratungen. Unter Sicherheits- sowie Kosten-Nutzen-Aspekten kann die Auslagerung laufender Buchführungsarbeiten aber durchaus sinnvoll sein. |
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Das Leistungsspektrum eines Steuerberaters ist groß: Zu seinen Kernaufgaben gehört ja nicht nur das Erstellen Ihres Jahresabschlusses oder das Anfertigen Ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärung: Er vertritt Sie notfalls auch gegenüber dem Finanzamt, wenn es zum Beispiel um Fristverlängerungen, Widersprüche oder Betriebsprüfungen geht. Vor allem aber sollte er Ihr erster Ansprechpartner bei Zweifelsfällen aller Art sein – von Einzelfragen wie dem korrekten Fahrtenbuch oder Bewirtungsbeleg bis hin zur Entscheidung über die geeignete Rechtsform oder günstige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten. Vorausgesetzt Sie zahlen überhaupt Steuern in nennenswertem Umfang, wird ein guter Steuerberater auf diesen Gebieten sein Honorar durch die erzielten Steuerersparnisse allemal wieder hereinholen. Darüber hinaus bieten Steuerberater ihre Unterstützung aber auch bei der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung an, zum Beispiel
Wenn Sie Ihre Frau vom Buchungsballast entlasten wollen, können Sie anstelle Ihres Steuerberaters aber auch einen selbständigen Buchhalter oder Buchführungshelfer beauftragen. Verglichen mit den Konditionen eines Steuerberaters sind die Angebote dieser Dienstleister oft günstiger. Andererseits: Je mehr unterschiedliche Stellen mit der Buchführung betraut sind, desto mehr Reibungsverluste gibt es. |
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Buchführung (Servicelink 03-05-01)
- Wikipedia: Steuerberater (Servicelink 03-05-02)
- Wikipedia: Buchführungshelfer (Servicelink 03-05-03)
- Bundessteuerberaterkammer (Servicelink 03-05-04)
- Infoblatt „Steuerberater als Partner in der Buchführung“ (Servicelink 03-05-05)
- § 6 Absatz 4 Steuerberatergesetz: Erlaubte Buchführungshilfen (Servicelink 03-05-06)
- Merkblatt Buchführungshelfer IHK Köln (Servicelink 03-05-07)
- Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (Servicelink 03-05-08)
