Steuerberater als Buchführungshelfer?

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Bisher hat meine Frau die Bücher geführt. Mein Steuerberater meint nun, er könne das besser und die anfallenden Kosten würden über Steuerersparnisse wieder aufgefangen. Soll ich ihm glauben?

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Ohne Ihrem Berater zu nahe treten zu wollen: Durch die bloße Übernahme der Buchführungsarbeiten ergeben sich keine Steuerersparnisse. Für die sorgt er durch die Unterstützung bei der Steuererklärung und sonstige steuerliche Beratungen. Unter Sicherheits- sowie Kosten-Nutzen-Aspekten kann die Auslagerung laufender Buchführungsarbeiten aber durchaus sinnvoll sein.




Das Leistungsspektrum eines Steuerberaters ist groß: Zu seinen Kernaufgaben gehört ja nicht nur das Erstellen Ihres Jahresabschlusses oder das Anfertigen Ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärung: Er vertritt Sie notfalls auch gegenüber dem Finanzamt, wenn es zum Beispiel um Fristverlängerungen, Widersprüche oder Betriebsprüfungen geht. Vor allem aber sollte er Ihr erster Ansprechpartner bei Zweifelsfällen aller Art sein – von Einzelfragen wie dem korrekten Fahrtenbuch oder Bewirtungsbeleg bis hin zur Entscheidung über die geeignete Rechtsform oder günstige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Vorausgesetzt Sie zahlen überhaupt Steuern in nennenswertem Umfang, wird ein guter Steuerberater auf diesen Gebieten sein Honorar durch die erzielten Steuerersparnisse allemal wieder hereinholen.

Darüber hinaus bieten Steuerberater ihre Unterstützung aber auch bei der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung an, zum Beispiel

  • beim Prüfen, Erfassen und Kontieren Ihrer Belege,
  • bei Personalabrechnungen,
  • beim Vorbereiten der Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder
  • bei vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten.


Vorteil: Wenn Ihr Steuerberater zugleich Ihr Buchhalter ist, kann er Sie zeitnah auf Formfehler aufmerksam machen. Dadurch sind Sie fast immer auf der sicheren Seite und können möglichen Betriebsprüfungen deutlich gelassener entgegensehen. Außerdem geht der Jahresabschluss reibungsloser vonstatten. Mindestens ebenso wichtig: Auf Basis der laufenden Buchungen erstellt Ihr Steuerberater sogenannte Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA). Die Entwicklung dieser Kennzahlen hilft Ihnen, Ihre betriebliche Einkommens- und Vermögenslage im Blick zu behalten und rechtzeitig auf Schieflagen zu reagieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr Steuerberater in der Lage ist, Ihnen die Bedeutung der Tabellen, Kennziffern und Diagramme am Beispiel Ihres Unternehmens verständlich zu machen.

Wenn Sie Ihre Frau vom Buchungsballast entlasten wollen, können Sie anstelle Ihres Steuerberaters aber auch einen selbständigen Buchhalter oder Buchführungshelfer beauftragen. Verglichen mit den Konditionen eines Steuerberaters sind die Angebote dieser Dienstleister oft günstiger. Andererseits: Je mehr unterschiedliche Stellen mit der Buchführung betraut sind, desto mehr Reibungsverluste gibt es.



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Interesse Ihrer Frau an der Buchführung klären
  • Aufwand für die interne Buchführung feststellen
  • Buchführungsangebot des Steuerberaters einholen
  • Angebot eines externen Buchführungshelfers einholen
  • Qualitätsunterschiede und Reibungsverluste gegenüber dem Steuerberater-Fullservice berücksichtigen
  • Kosten-Nutzen-Vergleich anstellen
  • Optimale Arbeitsteilung vornehmen
  • Möglicherweise Probejahr vereinbaren


Nehmen Sie Ihren Steuerberater beim Wort: Lassen Sie sich am besten ein Pauschalangebot für ein Probejahr geben. Vergleichen Sie Leistungsumfang und Kosten mit denen eines externen Buchführungshelfers. Fragen Sie Ihre Frau, wie viel Zeit und Nerven die Buchhaltung kostet, welche Vorteile die interne Buchhaltung aus ihrer Sicht hat und ob sie lieber andere betriebliche oder private Aufgaben übernehmen würde. Falls Ihnen das Komplettangebot des Steuerberaters zu teuer ist: Prüfen Sie, welche Arbeitsteilung unter Sicherheits-, Zeit- und Kostengesichtspunkten in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.


Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Buchführung (Servicelink 03-05-01)
  • Wikipedia: Steuerberater (Servicelink 03-05-02)
  • Wikipedia: Buchführungshelfer (Servicelink 03-05-03)
  • Bundessteuerberaterkammer (Servicelink 03-05-04)
  • Infoblatt „Steuerberater als Partner in der Buchführung“ (Servicelink 03-05-05)
  • § 6 Absatz 4 Steuerberatergesetz: Erlaubte Buchführungshilfen (Servicelink 03-05-06)
  • Merkblatt Buchführungshelfer IHK Köln (Servicelink 03-05-07)
  • Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (Servicelink 03-05-08)
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