Sogar das Geld für den Berater fehlt

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Mein Steuerberater ist nicht bereit, den Jahresabschluss zu erstellen, da ich seine letzte Honorarrechnung noch nicht bezahlt habe. Was soll ich machen?

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Der Steuerberater ist einer Ihrer wichtigsten, oft sogar ein unersetzlicher Verbündeter im Geschäftsleben. Ihn zu verprellen ist keine gute Idee: Je nach Unternehmensgröße und Rechtsform können Sie aus eigener Kraft noch nicht einmal Ihren Gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Sie sind also gut beraten, möglichst schnell eine faire Lösung zu finden.




Können Sie sich vorstellen, vorübergehend auf die Unter­stützung durch einen Steuerberater zu verzichten? Nur dann dürfen Sie daran denken, Ihren bisherigen Berater wie einen ganz normalen Lieferanten zu behandeln und ihm sein Honorar weiter vorzuenthalten. Doch gerade weil Sie offenbar in einer finanziell sehr angespannten Lage sind, brauchen Sie steuerlichen Beistand jedoch ganz besonders dringend. Deshalb sollten Sie umgehend eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Sie haben zum Beispiel folgende Mög­lichkeiten:

  • Finanzieren Sie das Beraterhonorar. Welche Quellen es neben den üblichen Bankkrediten gibt, erfahren Sie unter „Kurzfristige Zahlungsfähigkeit“.
  • Bieten Sie Ihrem Berater Sicherheiten an: Möglicherweise können Sie ihn so trotz bestehender Verbindlichkeiten davon überzeugen, Ihnen weiterhin zu vertrauen.
  • Versuchen Sie, eine Anzahlung zu leisten, und vereinbaren Sie mit Ihrem Steuerberater darüber hinaus verzinste Ratenzahlungen.
  • Bieten Sie ihm im Tausch Sach- oder Dienstleistungen an. Worauf dabei unter steuerlichen Gesichtspunkten zu achten ist, sollte Ihr Berater wissen.
  • Prüfen Sie, ob Ihre akuten Zahlungsschwierigkeiten bereits die Voraussetzungen für das Einberufen eines „Runden Tisches“ erfüllen. Mit externer Beratungsunterstützung finden Sie mittelfristig leichter einen Ausweg aus dem Finanzengpass. Welche Kriterien Sie erfüllen müssen, um an einen Runden Tisch bitten zu können, erfahren Sie unter „Zahlungsprobleme“.



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Schöpfen Sie noch vorhandene Finanzquellen aus, um die offenen Honorarrechnungen kurzfristig begleichen zu können.
  • Falls das nicht gelingt: Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit Ihrem Steuerberater.
  • Signalisieren Sie ihm, dass Sie seine Arbeit wertschätzen und alle Möglichkeiten ausschöpfen wollen, ihm das zustehende Honorar kurzfristig zu bezahlen oder gemeinsam mit ihm eine andere faire Lösung zu finden.
  • Versuchen Sie, Ihren Berater durch das Angebot von Sicherheiten zu einem weiteren Zahlungsaufschub und zur Erledigung der anstehenden Jahresabschlussarbeiten zu bewegen.
  • Bieten Sie ihm notfalls Anzahlungen, Ratenzahlungen und/oder Kompensationsgeschäfte in Form von Sach- oder Dienstleistungen an.
  • Falls Sie mit den Leistungen oder der Honorarhöhe Ihres Beraters nicht zufrieden sind, wenden Sie sich an die regionale Steuerberaterkammer. Die hat unter anderem die Aufgabe, zwischen Kammerangehörigen und deren Mandanten zu vermitteln.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Steuerberater zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt und ob Sie mit ihm den richtigen Auftragsumfang vereinbart haben.
  • Nehmen Sie den akuten Zahlungsengpass zum Anlass, Ihr Unternehmen einem gründlichen Rundum-Check zu unterziehen. Am besten lassen Sie sich dabei von den Experten Ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer unterstützen.
  • Stellen Sie Ihre Finanz- und Liquiditätsplanung künftig auf eine solidere Basis.


Sobald die akute Krise ausgestanden ist, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Berater auf Dauer sein Geld wert ist. Vielleicht sind Sie ja unter anderem deshalb in die missliche Lage geraten, weil er Sie nicht rechtzeitig auf die sich abzeichnende Finanzkrise vorbereitet und keine Gegenmaßnahmen vorgeschlagen hat. Noch dazu sind Sie möglicherweise von einer unerwartet hohen Rechnung überrascht worden.

Dem können Sie in Zukunft vorbeugen: Nicht alle Aufgaben rund um Buchführung und Steuern müssen Sie Ihrem Steuerberater übertragen. Viele Tätigkeiten können Sie selbst, ein qualifizierter Mitarbeiter oder ein preiswerter Buchführungshelfer erledigen. Um in Zukunft nicht noch einmal auf unbezahlten Honorarrechnungen sitzen zu bleiben, kommt Ihnen Ihr Berater bestimmt gern entgegen. Wenn nicht, suchen Sie sich einen kooperativeren Steuerexperten. Bei der Neuformulierung des Beratungs- und Dienstleistungsauftrags unterstützen Sie die Ausführungen unter „Steuerberater als Buchführungshelfer?


Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Sicherheiten/Kreditsicherung (Servicelink 09-04-01)
  • Wikipedia: Anzahlung (Servicelink 09-04-02)
  • Wikipedia: Abschlagzahlung (Servicelink 09-04-03)
  • Welche Steuerberaterkammer ist für Sie zuständig? (Servicelink 09-04-04)
  • IHK München und Oberbayern: „Runder Tisch“ – Checkliste und Merkblätter (Servicelink 09-04-05)

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