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Ob Sie es wollen oder nicht: Der Staat ist Ihr Teilhaber. Sie müssen für das Finanzamt das Inkasso der Umsatzsteuer vornehmen und zur Buchführung sind Sie verpflichtet, damit der Staat auf Basis des von Ihnen ermittelten Gewinns seine Steuern festlegen kann. Deshalb hat das Finanzamt auch eine Menge mitzureden, wenn es darum geht, wie eine ordentliche Buchhaltung auszusehen hat.
Grundlage der Buchhaltung sind die Belege, insbesondere die eigenen und fremden Rechnungen. In den letzten Jahren sind immer mehr Details dazugekommen, die zu beachten sind, damit eine Rechnung vom Finanzamt anerkannt wird. Die entsprechenden Regelungen, die übrigens auch für Gutschriften, Miet- und andere Verträge gelten, sollten Sie unbedingt beherrschen. Denn ansonsten riskieren Sie, dass Sie die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen und Kunden mit Verweis auf die fehlerhafte Rechnung nicht zahlen. Die Belege, zu denen auch Kontoauszüge und Geschäftsbriefe gehören, sind bis zu zehn Jahre aufzubewahren. Was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie ebenfalls in diesem Kapitel.
Am besten etablieren Sie von Anfang an ein Ablagesystem, sodass Sie immer wissen, wo Sie Eingangsrechnungen und Kopien Ihrer Ausgangsrechnungen ablegen müssen. Auf diese Weise verhindern Sie, dass sich Stapel abzulegender Belege ansammeln, die Ihr Gewissen mit wachsender Höhe immer stärker belasten. Außerdem vermeiden Sie, dass sie immer mehr Zeit mit der Suche nach wichtigen Dokumenten verbringen müssen.
Eine weitere nützliche Gewohnheit im Zusammenhang mit Rechnungen: Sichern Sie sich den Skonto-Abzug, indem Sie innerhalb der vorgegebenen Frist zahlen. Es lohnt sich im Allgemeinen sogar, hohe Überziehungszinsen in Kauf zu nehmen, wenn Sie dadurch den Schnellzahlerrabatt nutzen können.
Kennen Sie sich eigentlich mit Abschreibungen aus? Über wie viele Jahre müssen Investitionen aufgeteilt werden? Und wann gelten über mehrere Jahre nutzbare Wirtschaftsgüter als geringwertig und können sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Die Antworten hierzu finden Sie ebenfalls in diesem Kapitel.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung und den Jahresabschluss von einem Steuerberater anfertigen lassen, interessiert sie sicherlich, welche Kosten hierfür angemessen sind. Wir nehmen die Steuerberatungskosten unter die Lupe und geben Hinweise, unter welchen Umständen es sich lohnen kann, die Buchhaltung selbst zu erledigen oder ein Buchhaltungsbüro damit zu beauftragen. Die Höhe der Steuerberatungskosten wird maßgeblich dadurch beeinflusst, ob die Gewinnermittlung mittels Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgen muss oder ob eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht. Im ersten Fall ist eine doppelte Buchführung nötig – wir erklären, was damit gemeint ist.
Sowohl der Steuerberater als auch Ihr Buchhaltungsprogramm können monatliche Auswertungen erstellen, die Ihnen einen Überblick über Ihre Gewinnsituation geben. Darauf sollten Sie auf keinen Fall verzichten. Am aussagekräftigsten ist die BWA, die „betriebswirtschaftliche Auswertung“. Lesen Sie nach, was Ihnen dieses Dokument über Ihren Betrieb verrät, und halten Sie sich so auf dem Laufenden.
Denken Sie auch daran, dass Sie ausreichend Rücklagen für Steuer- und eventuelle Sozialversicherungsnachzahlungen bilden müssen. Auf Basis einer aktuellen Buchhaltung können Sie sehr genau abschätzen, wie viel Steuern Sie Ihrem staatlichen Teilhaber schulden und wie viel „echter Gewinn“ übrig bleibt.
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