Skonto-Abzug
Aus Buhl Unternehmerwiki
|
Lieferantenrechnungen zahle ich nur nach Mahnung. Je länger ich das Geld behalte oder je später ich es mir von der Bank leihe, desto besser ist das doch, oder? |
|
| Nein: In den meisten Fällen schaden Sie sich mit dieser Strategie, und zwar nicht nur Ihrem guten Ruf, sondern auch Ihrem Bankkonto. Ein ganz besonders schlechtes Geschäft machen Sie, wenn Sie auf Skonto-Abzug verzichten. Wer kein „Skonto zieht“, kann in den Augen erfahrener Geschäftspartner entweder nicht rechnen oder hat ernsthafte Geldsorgen. |
|
Grundsätzlich ist Ihre Überlegung zweifellos richtig: Wenn Sie früher bezahlen, verzichten Sie vorübergehend entweder auf mögliche Guthabenzinsen (falls Ihr Konto im Plus ist) oder Sie handeln sich Schuldzinsen ein. Angesichts aktueller Kontokorrent-/Dispositionszinsen in Höhe von rund zwölf Prozent und Überziehungszinsen von bis zu 20 Prozent, klingen Skonto-Angebote von zwei bis drei Prozent zunächst einmal wenig verlockend. Da die Bezugsgrundlagen dieser Prozentangaben jedoch völlig unterschiedlich sind, profitieren Sie von angebotenen Schnellzahlerrabatten in der Regel jedoch sogar dann, wenn Sie für die vorzeitige Zahlung einen extrem teuren Überziehungskredit in Anspruch nehmen müssen! Angenommen Ihr Lieferant hat Ihnen die folgenden Standardzahlungskonditionen eingeräumt: "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 Prozent Skonto – innerhalb von 30 Tagen rein netto." Dann bedeutet das: Sofern Sie innerhalb der Skonto-Frist von 14 Tagen zahlen, dürfen Sie zwei Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen. Um in den Genuss der Skonto-Gutschrift zu kommen, müssten Sie den Rechnungsbetrag dafür aber auch 16 Tage früher aufbringen, als wenn Sie die angebotene 30-tägige Zahlungsfrist voll ausschöpfen. Um drohende Schuldzinsen (oder die Ihnen entgehenden Guthabenzinsen) mit dem Skonto-Vorteil vergleichen zu können, müssen Sie den effektiven Jahreszinssatz ermitteln. Die Umrechnungsformel dafür lautet:
Mehr noch: Der Skonto-Vorteil ist vielfach so groß, dass es sich noch nicht einmal lohnt, sich einfach über die vereinbarten Zahlungsvereinbarungen hinwegzusetzen. Selbst wenn Sie die Geduld Ihrer Lieferanten über Gebühr strapazieren, machen Sie unter Umständen noch ein schlechtes Geschäft. Angenommen es gelingt Ihnen, Ihren Geschäftspartner ein oder sogar zwei Monate über den vereinbarten Zahlungstermin hinaus hinzuhalten: Dann verlängern Sie Ihr Zahlungsziel zwar vertragswidrig auf 60 oder gar 90 Tage – unterm Strich ist der Finanzierungsvorteil dann oft trotzdem geringer als der entgangene Skonto-Vorteil: Rechnen Sie ganz nüchtern nach! Einmal ganz abgesehen vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand, von teuren Mahngebühren, drohenden Verzugszinsen und Anwaltskosten, von Rufschädigung oder späteren Lieferengpässen: Schließlich könnten Ihre genervten Lieferanten auf die Idee kommen, bei nächster Gelegenheit Sie im Regen stehen zu lassen. Übrigens: Bei genauem Hinschauen holen Sie sich bei dem vermeintlich attraktiven Zugeständnis bloß Ihr eigenes Geld zurück. Als kühler Rechner hat Ihr Lieferant den „Zahlungsanreiz“ von vornherein in seinen Verkaufspreis einkalkuliert. Indem Sie sich für den Skonto-Abzug entscheiden, bezahlen Sie in Wirklichkeit also den tatsächlichen Kaufpreis und verzichten auf ein völlig überteuertes Lieferantendarlehen.
|
Software & Internettools
Falls Sie eigene Vergleichsrechnungen zwischen Skonto- und Zinskonditionen anstellen möchten, hilft Ihnen der interaktive Skontorechner auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums weiter: Nach Eingabe von
- Rechnungsbetrag
- Skonto-frist
- Skonto-satz
- Zahlungsziel sowie
- Zinssatz des eigenen (Kontokorrent-)Kredits
errechnet der Online-Kalkulator nicht nur den effektiven Jahreszinssatz, sondern auch den absoluten Skonto-Betrag und den prozentualen Finanzierungsvorteil im Vergleich zum eigenen Kreditzinssatz (Servicelink 03-09-03).
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Skonto (Servicelink 03-09-01)
- Wikipedia: Lieferantenkredit (Servicelink 03-09-02)
- IHK Ulm: Wissen Sie, was Sie am Skonto verdienen können? (Excel-Tabelle) (Servicelink 03-09-04)
- Hermann Lauer: Konditionen-Management. Zahlungsbedingungen optimal gestalten und durchsetzen (ab 24 Euro) (Servicelink 03-09-05)



