Rücktritt bei Fernabsatzverträgen
Aus Buhl Unternehmerwiki
| Ich habe eine Maschine über das Internet bestellt. Wir komme ich aus dem Vertrag wieder heraus? | |
| Wenn Sie als Privatperson eine Bestellung aufgegeben haben, greift das Fernabsatzrecht. Dann hätten Sie zwei Wochen Zeit, um den Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. Wenn Sie aber als Unternehmer bzw. im Namen Ihrer Firma etwas bestellt haben, sind Sie an den Vertrag gebunden. Ob Sie hier noch eine Chance haben, vom Kauf zurückzutreten, hängt jeweils von den in den AGB oft individuell geregelten Vertragsbedingungen ab. |
|
Früher wurden lediglich Verbraucher, die durch windige Vertreter an der Haustür zu Verträgen überredet wurden, die sie eigentlich gar nicht abschließen wollten, durch den Gesetzgeber besonders geschützt. Seit noch nicht so langer Zeit haben nun auch diejenigen besondere Rechte, die durch sogenannte Fernkommunikationsmittel wie Internet, Telefon, E-Mails und Ähnliches, aber auch über Kataloge oder Briefe Verträge abschließen. So steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen zu. Allerdings gilt dies nicht für alle Arten von Verträgen. Die Ausnahmen bilden beispielsweise Verträge über Fernunterricht, über Finanzgeschäfte und Versicherungen, über die Veräußerung von Grundstücken oder über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen. Zudem sind Hotel- oder andere Unterbringungsbuchungen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Gestaltung der Freizeit vom Schutz des Fernabsatzgesetzes grundsätzlich ausgenommen. Die Frist zum Rücktritt vom Vertrag beginnt in der Regel dann zu laufen, wenn Sie hierüber informiert worden sind. Schauen Sie sich die Webseite am besten noch einmal genau daraufhin an, ob Sie irgendwelche Belehrungstexte finden. Ist dies nicht der Fall, beginnt die Frist ab Lieferung der Ware zu laufen. Diese können Sie ohne Begründung, allerdings ebenfalls unter Wahrung der Zweiwochenfrist, zurücksenden.
Wenn Sie hingegen als Unternehmer gehandelt haben, sind Sie an die Vertragsbedingungen gebunden, die Sie mit Annahme des Vertrags, also mit Ihrer Bestellung akzeptiert haben. Wenn Ihnen der Verkäufer kein Rücktrittsrecht eingeräumt hat, können Sie hier nur noch auf eine Kulanzentscheidung zu Ihren Gunsten hoffen. |
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Fernabsatzgesetz (Servicelink 08-09-01)
- § 312b BGB: Fernabsatzverträge (Servicelink 08-09-02)
- Fernabsatz-Gesetz.de (Servicelink 08-09-03)
- Europäische Fernabsatz-Richtlinie (Servicelink 08-09-04)
- Marcus Miksch: Online-Vertragsrecht. Warenvertrieb über das Internet (12,90 Euro) (Servicelink 08-09-05)
- Andreas Ruff: Vertriebsrecht im Internet (44,95 Euro) (Servicelink 08-09-06)
- Daniel Fischer: Direktmarketing im Internet (ab 78 Euro) (Servicelink 08-09-07)
