Privatentnahme bei Bankkredit

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Die Bank sagt, ich entnähme zu viel aus dem Unternehmen. Ist das richtig? Was darf ich denn verdienen?

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Gegenfrage: Wie viel müssen Sie verdienen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie bestreiten zu können? Falls Sie das nicht genau wissen, sollten Sie mit einer nüchternen Bestandsaufnahme Ihres privaten Finanzbedarfs beginnen. Auf dieser Grundlage stellen Sie schnell fest, ob Ihr Unternehmen überhaupt den erforderlichen Gewinn abwirft und wann Sie gefahrlos in die Kasse greifen können.




„Finanzmangement-by-Kontoauszug“ ist keine gute Idee: Wer seinen Lebensunterhalt ohne Rücksicht auf die Ertrags- und Liquiditätslage seines Unternehmens einfach durch Privatentnahmen vom Geschäftskonto bestreitet, gerät schnell in die Klemme. Anders als bei Angestellten, bei denen die Einnahmeseite durch Überweisung des bereits versteuerten Einkommens eine feste Größe darstellt, müssen Sie als Selbständiger mit mehreren Unbekannten rechnen, bevor Sie wissen, ob Sie noch im grünen Bereich sind. Befassen Sie sich daher mit Ihrem Unternehmerlohn.

Fangen wir mit dem Existenzminimum an: Wissen Sie, wie hoch Ihr Gewinn(anteil) sein muss, damit Sie und Ihre Familie gut davon leben können? Denken Sie dabei bitte nicht nur an Miete oder Eigenheimabtrag, Wohnnebenkosten und die Ausgaben für Lebensmittel, private Anschaffungen, Auto, Kinder, Urlaub und Freizeit sowie Kommunikationsmittel, sondern auch an die großen Versicherungsposten – vor allem die komplette soziale Sicherung: Denn anders als Angestellte müssen Sie sich ja selbst um Altersvorsorge, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung kümmern.

Nachdem Sie das so ermittelte Mindestnettoeinkommen kennen, rechnen Sie auf den erforderlichen „Gewinn vor Steuern“ zurück: Da Ihre persönliche Steuerlast vom Familienstand und sonstigen Einkünften abhängt, lässt sich keine allgemeine Aussage über den kalkulatorischen Steueraufschlag machen. Mit dem Online-Steuerrechner ermitteln Sie Ihren Zielgewinn, indem Sie sich Schritt für Schritt an das „zu versteuernde Einkommen“ annähern, bei dem unterm Strich genug übrig bleibt.

Kommen wir nun zu Ihrer Ausgangsfrage zurück: Was Sie verdienen dürfen, hängt letztlich davon ab, was Ihr Unternehmen erwirtschaftet. Ob und wann Sie das benötigte Einkommen tatsächlich aus dem Unternehmen entnehmen, entscheiden Rechtsform und Zahlungsfähigkeit. Für welche Rechtsform haben Sie sich entschieden?

  • Als Freiberufler, Einzelunternehmer und Teilhaber einer Personengesellschaft beziehen Sie Ihren Unternehmerlohn ausschließlich aus dem erwirtschafteten Gewinn. Da dieser erst nach dem Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres feststeht, handelt es sich bei den laufenden Privatentnahmen um „Abschlagzahlungen“ auf Ihren Jahresgewinn. Als betrieblicher Aufwand gelten diese Auszahlungen ebenso wenig wie Ihre Einkommensteuervorauszahlungen und Ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge!
    Für private Zwecke entnehmen sollten Sie grundsätzlich nur die bereits erzielten Überschüsse (nach Abzug der betrieblichen Steuern und unter Berücksichtigung der anteiligen Abschreibungen). Die laufende Gewinnsituation erkennen Sie am „vorläufigen Betriebsergebnis“, das Sie der „kurzfristigen Erfolgsrechnung“ Ihrer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) entnehmen. Rein rechtlich spricht darüber hinaus auch nichts dagegen, das Eigenkapital anzugreifen: Weil das jedoch Ihre Kreditwürdigkeit schmälert, dürfen Sie sich dann nicht wundern, wenn die Bank im Gegenzug ihre Kreditzusagen kürzt oder zurücknimmt.
  • Als geschäftsführender Gesellschafter oder Vorstandsmitglied eines Kapitalunternehmens (zum Beispiel GmbH oder Aktiengesellschaft) sind Sie auf zweierlei Arten am Erfolg Ihres Unternehmens beteiligt: Einerseits lassen Sie sich ein Gehalt zahlen, das ebenso wie eventuelle Sozialversicherungsbeiträge als Personalkosten behandelt wird. Diese Zahlungen gehen in die betriebliche Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein und mindern so bereits den zu versteuernden Gewinn. Ein angemessenes Gehalt steht Ihnen grundsätzlich auch dann zu, wenn die GmbH dadurch Verluste macht. Zudem haben Sie als (Mit-)Eigentümer am Jahresende Anspruch auf anteilige Gewinnausschüttungen.

Welche Rechtsform günstiger ist, lässt sich nur im Einzelfall sagen. Denn das hängt nicht nur von der Art der Unternehmerentlohnung ab, sondern auch von vielen anderen Erwägungen (zum Beispiel Steuer- und Haftungsfragen).



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Führen Sie ein Haushaltsbuch: So sorgen Sie für Transparenz bei Ihren privaten Einnahmen und Ausgaben.
  • Ermitteln Sie Ihren kalkulatorischen Unternehmerlohn.
  • Erstellen Sie eine betriebliche Umsatz- und Ertragsvorschau, mit der dieser Unternehmerlohn zu realisieren ist.
  • Legen Sie die verbesserten Auswertungs- und Planungsunterlagen möglichst bald Ihrem Kreditinstitut vor. Nur so können Sie den schwerwiegenden Vorwurf entkräften, über Ihre Verhältnisse zu leben.
  • Erhöhen Sie künftig durch regelmäßige unaufgeforderte Kontaktaufnahmen das Vertrauen Ihrer Bank, dass Sie Ihre Finanzen im Griff haben und sich Ihre Privatentnahmen im vertretbaren Rahmen bewegen.

Planmäßig sollte der Unternehmerlohn aus folgenden drei Komponenten bestehen.

  • Angemessene Bezahlung Ihrer Arbeitskraft: Als sinnvolle Berechnungsgrundlage bietet sich hier das Bruttogehalt eines leitenden Angestellten mit vergleichbaren Funktionen an – inklusive Überstundenvergütung und Arbeitgeberanteil versteht sich.
  • Marktübliche Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals: Das Geld, das Sie in Ihr eigenes Unternehmen stecken, würde bei Investition in andere Anlageformen Zinsen abwerfen. Die entgangenen Zinsen sollte Ihr Betrieb ebenfalls erwirtschaften. Als Berechnungsgrundlage nehmen Sie das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital und einen konservativen Habenzins von zum Beispiel sechs Prozent pro Jahr.
  • Risikozuschlag: Während Sie bei anderen Geldanlagen in aller Regel mindestens einen Teil Ihres Einsatzes zurückbekommen, droht bei Investitionen im eigenen Unternehmen schlimmstenfalls der Totalverlust. Dieses unvermeidliche Risiko sollte vom Unternehmerlohn ebenfalls abgedeckt werden. Wie hoch es ist, hängt von der Branche ab, pro Jahr fünf bis zehn Prozent des eingesetzten Kapitals sind aber bestimmt nicht zu hoch gegriffen.

Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Privatentnahme (Servicelink 02-04-01)
  • IHK Limburg: Mustervordruck Rentabilitätsvorschau und private Lebenshaltungskosten (PDF) (Servicelink 02-04-02)
  • BMWi-Checkliste „Unternehmerlohn ermitteln“ (PDF) (Servicelink 02-04-03)
  • Online-Steuerrechner (Servicelink 02-04-04)
  • Online-Rechner: Private Lebenshaltungskosten (Servicelink 02-04-05)
  • Software-Tipp: „WISO Mein Geld“ (Servicelink 02-04-06)

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