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Um nicht Gefahr zu laufen, nachträglich zum Arbeitgeber wider Willen erklärt zu werden, müssen Sie darauf bedacht sein, dass Ihr Dienstleister seine Selbständigkeit behält. Dabei kommt es auf die tatsächliche betriebliche Praxis an:
- Prüfen Sie, ob Ihr externer Mitarbeiter weiterhin als Selbständiger am Markt auftritt: Macht er Werbung? Hat er ein angemessen ausgestattetes eigenes Büro? (Auf der ganz sicheren Seite sind Sie, wenn Ihr Auftragnehmer seinerseits sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt.)
- Achten Sie darauf, ob er gleichzeitig oder abwechselnd in relevantem Umfang für andere Auftraggeber tätig ist.
- Beauftragen Sie ihn auf keinen Fall dauerhaft mit Tätigkeiten, die bei Ihnen oder vergleichbaren Auftraggebern normalerweise von Arbeitnehmern erledigt werden.
- Gliedern Sie Ihre freien Mitarbeiter nicht vollständig in Ihre internen Abläufe ein: Verzichten Sie möglichst auf die Zuweisung fester Arbeitsplätze und Arbeitszeiten, gleichbleibende Honorardaueraufträge, konkrete Stellenbeschreibungen, eigene Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Einbindung in die Urlaubsplanung, Ausgabe von Essensmarken etc.
Nicht einzelne Kriterien sind letztlich ausschlaggebend, sondern die Gesamtschau des Einzelfalls: Ob es sich um einen Selbständigen oder einen abhängig Beschäftigten handelt, entscheidet letztlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (vormals BfA) im Rahmen des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie dieses Verfahren auch selbst beantragen.
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Ob Eigenfertigung günstiger ist als Fremdbezug, ist eine uralte betriebswirtschaftliche Frage (Make or Buy?). So sinnvoll die Auslagerung betrieblicher Funktionen in Hinblick auf Kosten und Flexibilität sein mag: Sie dürfen Ihre betrieblichen Kernprozesse auf keinen Fall dauerhaft von Betriebsfremden abhängig machen:
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen im Zweifel noch jederzeit aus eigener Kraft bereitstellen können. Auch im Vertrieb sollten Sie die Ruder lieber nicht aus der Hand geben.
- Für eine Auslagerung bieten sich hingegen vor- und nachgelagerte Prozesse an, zum Beispiel Buchführung, Beschaffung, IT-Infrastruktur, Werbung, Reinigung und vor allem Rechts- und Steuerangelegenheiten.
- Auch bei der Bewältigung von Auftragsspitzen oder krankheitsbedingtem Ausfall eigener Angestellter ist der Einsatz externer Mitarbeiter sinnvoll.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre „Subunternehmer“ nicht ungewollt zu Arbeitnehmern werden: Wenn Sie die Scheinselbständigkeitsfalle umgehen wollen, sollten Sie lieber Zeitarbeitskräfte ausleihen und Aushilfen beschäftigen statt „freieMitarbeiter“ zu beauftragen.
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