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Ein Vertrag besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: dem Angebot sowie der Annahme des Angebots. Erst wenn dies beides vorliegt, ist ein rechtlich verbindlicher Vertrag zustande gekommen, an den sich beide Parteien zu halten haben, auch wenn
der Besteller aus dem europäischen Ausland oder gar aus Übersee kommt. Ob Sie nun wirklich liefern müssen, hängt also von
der Formulierung Ihres Angebots ab. Haben Sie von vornherein klargestellt, dass eine Bestellung von Ihnen bestätigt werden
muss, haben Sie noch die Möglichkeit, die Bedingungen für einen ausländischen Besteller auszuformulieren, wenn Sie dies noch nicht getan haben sollten.
Halten Sie die Haftungsrisiken so gering wie möglich, indem Sie in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Lieferungen
ins Ausland mit berücksichtigen. Um rechtliche Unsicherheiten auszuschließen, sollten Sie vereinbaren, dass das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet. So können Sie sicher sein, dass sich die Haftung lediglich auf die hier
geltenden Gesetze beschränkt. Im Schadensfall müssen Sie sich dann nicht mit den jeweils geltenden Gesetzen des Landes auseinandersetzen, in dem sich der Besteller befindet.
In den AGB sollten Sie ebenfalls festlegen, wer welche Lieferkosten zu tragen hat. Manche Händler schlagen diese Kosten
(Zölle, Währungsausgleich) bereits auf den Kaufpreis mit auf. Die entsprechenden Lieferkosten werden separat in Rechnung
gestellt.
Beispiel: Sie als Händler bieten Ihr Produkt in den USA von vornherein zu einem höheren Preis an. Die Preisdifferenz errechnet sich aus den Zöllen, den Bankgebühren sowie dem Währungsausgleich. Da es sich um ein Produkt handelt, für das
Sie später noch eine Ausfuhrgenehmigung beantragen müssen, haben Sie die dadurch entstehenden Gebühren ebenfalls einkalkuliert. Die eigentlichen Lieferkosten werden hingegen dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Sie wissen ja vorher
nicht, ob er das Paket mit dem Schiff oder per Luftfracht zugesandt bekommen möchte.
Verwenden Sie bei der Formulierung der Verträge die INCOTERMS, um Missverständnisse gänzlich zu vermeiden. Dabei handelt es sich um international geltende Begriffe und Abkürzungen für international übliche Handelsklausen. Die IHKs helfen hier gerne weiter.
Fertige Liefer- und Zahlungsbedingungen für Geschäfte mit Partnern aus dem Ausland finden Sie vorgefertigt unter dem Namen ORGALIME bei der europäischen Investitionsgüterindustrie oder derWirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE). Hilfe zu den erforderlichen Formularen sowie zum Ausfüllen der Ausfuhr- und Zollpapiere finden Sie auf den Webseiten der Zollverwaltung (EZT-online). Eine weitere wichtige Quelle sind die Konsulats- und Mustervorschriften KuM, die Sie unter anderem auch bei Ihrer IHK einsehen können.
Checkliste: Auslandslieferungen
- Überprüfen Sie bereits bei der Bestellung, ob die Ware in das entsprechende Land eingeführt werden darf (Einfuhrverbot).
- Überprüfen Sie vorab, ob für die Ware eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird (zuständig hier: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
- Die Höhe der Zölle und anderer Ausfuhrgebühren richtet sich nach dem jeweiligen Land, in das die Ware geliefert werden soll. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über den entsprechenden Betrag und klären Sie, wer die Kosten zu tragen hat.
- Die Industrie- und Handelskammern empfehlen für die Lieferbedingungen die Verwendung der INCOTERMS der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie sollten sich in Ihren Vertragsbedingungen stets auf die neueste Fassung beziehen.
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