Leasing und Rückgabe

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Ich habe mir vor einem Jahr ein Auto für drei Jahre geleast. Nun brauche ich es nicht mehr. Wie werde ich es wieder los?

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Die meisten Leasingverträge schließen eine vorzeitige Vertragskündigung aus. Sollten Sie den Vertrag aber dennoch vor Ablauf kündigen können, müssen Sie mit großen finanziellen Verlusten rechnen. Deshalb sollten Sie das Fahrzeug in der Regel so lange behalten, bis der Leasingvertrag offiziell ausläuft. Eventuell finden Sie auch einen Dritten, der für Sie in den Vertrag eintritt und das Fahrzeug übernimmt.




Die Laufzeit von Leasingverträgen ist in der Regel bindend. Eine vorzeitige Kündigung solcher Verträge haben die Leasinggeber oftmals schon in den Vertragsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Nur manche Leasingfirmen lassen einige besonders wichtige Gründe gelten, die eine Kündigung vor Vertragsablauf möglich machen, beispielsweise eine schwere Krankheit des Leasingnehmers, Auswanderung ins Ausland oder Ähnliches. Eine vorzeitige Kündigung allerdings ist in der Regel immer mit hohen Kosten verbunden, sodass sie sich meist nicht lohnt.

Leasing ist eine der Miete ähnliche Vertragsform. Anstatt der Miete bezahlen Sie eine Leasingrate, die sich – wenn es um ein Fahrzeug geht – vor allem nach dessen zu erwartenden Wertverlust richtet. Der Leasinggeber berechnet die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs bei der Übergabe an Sie und nach Ablauf der Vertragslaufzeit, wenn sie es wieder zurückgeben. Diese Differenz wird er auf die Laufzeit umlegen und so die Leasingrate berechnen.

Fahren Sie das Fahrzeug aber nur ein Jahr und wollen es dann vorzeitig zurückgeben, ist der tatsächliche Wertverlust weitaus höher. Das Fahrzeug verliert ja gerade im ersten Jahr besonders viel an Wert. Der Leasinggeber wird als Ausgleich eine Einmalzahlung verlangen oder die restlichen Leasingraten der noch ausstehenden Monate einfordern. Und er wird letztendlich auch seinen entgangenen Gewinn mit einkalkulieren. Sofern eine vorzeitige Kündigung überhaupt möglich ist, wird sie also stets zu einer komplizierten Berechnung führen, die in aller Regel zugunsten des Leasinggebers ausfallen wird. Wenn Sie das Fahrzeug wirklich nicht mehr benötigen, sollten Sie es unter Umständen vielleicht lieber die restlichen zwei Jahre in der Garage stehen lassen. Vielleicht benötigen Sie das Fahrzeug ja doch noch einmal, bevor die Vertragslaufzeit abgelaufen ist.


Vorteile eines Leasingvertrags



Nachteile eines Leasingvertrags


  • Um ein neues Auto fahren zu können, müssen Sie keine hohen Summen investieren, Leasing schont also Ihre Liquidität.
  • Sie können das geleaste Auto nach Ablauf des Vertrags einfach wieder zurückgeben, ohne sich um den Weiterverkauf des Gebrauchtwagens Gedanken machen zu müssen.
  • Sie können stets ein fast neues Fahrzeug fahren.
  • Es existieren in der Regel keine versteckten Kosten.
  • Die Leasingraten können – zumindest im Rahmen der sogenannten Ein-Prozent-Regel – als Betriebsausgaben regelmäßig steuerlich abgesetzt werden.
  • Die Leasingraten sind bilanzneutral.


  • Die Kosten des Leasings sind auf den gesamten Vertragszeitraum gesehen höher als die tatsächlich anfallenden und entstandenen Kosten, da Sie als Leasingnehmer zusätzlich die Risiken und den Wertverlust des Autos ausgleichen müssen.
  • Die Vertragslaufzeit ist bindend. Eine vorzeitige Beendigung ist in der Regel mit so hohen Kosten verbunden, dass eine Kündigung vor Vertragsablauf nicht empfehlenswert ist.
  • Eigentümer ist und bleibt der Leasinggeber. Sie haben also keine Möglichkeit, über das Leasingobjekt anderweitig zu verfügen, außer es zu nutzen.
  • Die vertraglich vereinbarten Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen Sie stets vollständig durchführen lassen und dies auch belegen. Sie dürfen also eine Reparatur von Kleinstschäden oder kleinere Wartungsarbeiten nicht selbst durchführen.



Expertentipp:

Die einzige Möglichkeit, um aus einem solchen Vertrag herauszukommen, besteht darin, ihn an einen Dritten weiterzugeben, der letztendlich die Kosten für die letzten beiden Leasingjahre übernimmt. Als Argument hierfür könnten eine für den neuen Leasingnehmer verkürzte Laufzeit von nur noch zwei Jahren gelten und/oder eine kleine Abstandszahlung. Vergessen Sie aber nicht, die Zustimmung der Leasinggesellschaft einzuholen. Sie wird einverstanden sein, wenn es sich um einen solventen Vertragsnachfolger handelt. Vorsicht bei Abschluss sogenannter Sorglos-Leasingverträge bei denen eine umfassende Garantie für die Dauer des Leasingvertrages abgegeben wird. Bei einem solchen Vertrag sind Sie verpflichtet, alle Wartungen und Reparaturen regelmäßig von der Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen erlischt der Garantieanspruch.


Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Leasing (Servicelink 08-08-01)
  • Grundlagen des Leasing (Servicelink 08-08-02)
  • Ratgeber zum Leasingrecht (Servicelink 08-08-03)
  • Leasing von Wirtschaftsgütern (IHK) (Servicelink 08-08-04)
  • Jost Kratzer: Leasing in Theorie und Praxis (Servicelink 08-08-05)
  • Heiner Beckmann: Finanzierungsleasing (59 Euro) (Servicelink 08-08-06)
  • Michael Kroll: Finanzierungsalternative Leasing (31,99 Euro) (Servicelink 08-08-07)
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