Insolvenz
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Ich kann schon seit längerer Zeit meine Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen. Momentan geht gar nichts mehr. Soll ich Insolvenz anmelden oder einen Vergleich mit den Gläubigern versuchen? Wie lange habe ich dafür Zeit und wo macht man das überhaupt? |
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| Wenn Sie insolvent geworden sind, dann sind Sie als Unternehmer sogar dazu verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sofern Sie als juristische Person fungieren. Das Verschweigen Ihrer Zahlungsunfähigkeit kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Den Antrag hierzu müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgerichts stellen. Vorab sollten Sie aber versuchen, mit Ihren Gläubigern außergerichtlich einen Vergleich zu schließen. |
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Als Einzelunternehmer können Sie eventuell das private Insolvenzverfahren beantragen. Prüfen Sie erst einmal, ob dies in Ihrem Fall in Frage kommt. Im Folgenden gehen wir von dem Fall aus, dass dies nicht möglich ist. Bevor Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, sollten Sie genau prüfen, ob sich Ihre Zahlungsunfähigkeit vielleicht auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt. Manchmal hilft es schon, wenn Sie offen und ehrlich mit Ihren Gläubigern über Ihre aktuelle Lage sprechen und Lösungen für die Begleichung Ihrer Schulden finden können. Vielleicht sind sie nicht nur mit Ratenzahlungen, sondern auch mit großzügigen Stundungen oder gar Teilerlässen einverstanden. Ist dies nicht mehr möglich, sind Sie als Unternehmer gesetzlich verpflichtet, Ihre Zahlungsunfähigkeit öffentlich anzuzeigen. Das müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht machen. Hat im Übrigen ein Gläubiger den Verdacht, dass Sie insolvent sind, ist auch er im Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Ein Insolvenzverwalter wird dann prüfen, ob das Verfahren überhaupt eröffnet werden soll. Dies kann in der Regel nur dann geschehen, wenn die verbliebenen Vermögenswerte die Kosten eines solchen Verfahrens decken. Erst wenn er dies bejaht, wird das Verfahren eröffnet und die Geschäftsführung des Unternehmens in die Hände des Insolvenzverwalters gelegt. Dieser prüft sodann die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens näher und berichtet hierüber den Gläubigern, die letztendlich entscheiden, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert, also aufgelöst werden soll. Erst wenn die Gläubiger einer Weiterführung zustimmen, wird ein Insolvenzplan ausgearbeitet, dem ebenfalls die Gläubigerversammlung zustimmen muss. |
