Insolvenz

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Ich kann schon seit längerer Zeit meine Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen. Momentan geht gar nichts mehr. Soll ich Insolvenz anmelden oder einen Vergleich mit den Gläubigern versuchen? Wie lange habe ich dafür Zeit und wo macht man das überhaupt?

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Wenn Sie insolvent geworden sind, dann sind Sie als Unternehmer sogar dazu verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sofern Sie als juristische Person fungieren. Das Verschweigen Ihrer Zahlungsunfähigkeit kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Den Antrag hierzu müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgerichts stellen. Vorab sollten Sie aber versuchen, mit Ihren Gläubigern außergerichtlich einen Vergleich zu schließen.




Als Einzelunternehmer können Sie eventuell das private Insolvenzverfahren beantragen. Prüfen Sie erst einmal, ob dies in Ihrem Fall in Frage kommt. Im Folgenden gehen wir von dem Fall aus, dass dies nicht möglich ist.

Bevor Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, sollten Sie genau prüfen, ob sich Ihre Zahlungsunfähigkeit vielleicht auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt. Manchmal hilft es schon, wenn Sie offen und ehrlich mit Ihren Gläubigern über Ihre aktuelle Lage sprechen und Lösungen für die Begleichung Ihrer Schulden finden können. Vielleicht sind sie nicht nur mit Ratenzahlungen, sondern auch mit großzügigen Stundungen oder gar Teilerlässen einverstanden.

Ist dies nicht mehr möglich, sind Sie als Unternehmer gesetzlich verpflichtet, Ihre Zahlungsunfähigkeit öffentlich anzuzeigen. Das müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht machen. Hat im Übrigen ein Gläubiger den Verdacht, dass Sie insolvent sind, ist auch er im Recht, einen solchen Antrag zu stellen.

Ein Insolvenzverwalter wird dann prüfen, ob das Verfahren überhaupt eröffnet werden soll. Dies kann in der Regel nur dann geschehen, wenn die verbliebenen Vermögenswerte die Kosten eines solchen Verfahrens decken. Erst wenn er dies bejaht, wird das Verfahren eröffnet und die Geschäftsführung des Unternehmens in die Hände des Insolvenzverwalters gelegt.

Dieser prüft sodann die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens näher und berichtet hierüber den Gläubigern, die letztendlich entscheiden, ob das Unternehmen weitergeführt oder liquidiert, also aufgelöst werden soll. Erst wenn die Gläubiger einer Weiterführung zustimmen, wird ein Insolvenzplan ausgearbeitet, dem ebenfalls die Gläubigerversammlung zustimmen muss.



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Als ersten Schritt sollten Sie unverzüglich Ihre Gläubiger über Ihre finanzielle Situation informieren. Jede Verzögerung Ihrerseits oder gar ein vorsätzliches Verschweigen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Im zweiten Schritt sollten Sie eine einvernehmliche Lösung mit den Gläubigern finden, die es Ihnen erlaubt, Ihre Schulden schrittweise zurückzuzahlen.
  • Gelingt dies nicht, so müssen Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen.
  • Ein Insolvenzverwalter wird dann überprüfen, ob Sie noch über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • Ist dies der Fall, wird der Insolvenzverwalter das Unternehmer genau überprüfen und den Gläubigern einen Vorschlag unterbreiten, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert werden muss.
  • Wird das Unternehmen liquidiert, werden sofort alle Vermögenswerte verkauft und der Erlös an die Gläubiger im Verhältnis zu deren Forderungen ausbezahlt.
  • Wird das Unternehmen saniert, wird ein Insolvenzplan ausgearbeitet, der ebenfalls von den Gläubigern abgesegnet werden muss.
  • Wurde der Plan erfüllt, geht das Unternehmen wieder in die Hände des ursprünglichen Unternehmers zurück.


  • Klären Sie im Vorfeld ab, ob Sie das allgemeine Insolvenzverfahren für juristische Personen beschreiten müssen oder das Verbraucherinsolvenzrecht in Anspruch nehmen sollten. Letzteres gilt vor allem für Privatpersonen, aber auch für Kleinunternehmer, Freiberufler und Kleingewerbetreibende.
  • Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern offen und ehrlich über Ihre Situation und gewähren Sie ihnen auch Einblick in Ihre gesamte Schuldensituation.
  • Verschweigen Sie Ihre Lage auch nicht gegenüber dem Finanzamt. Das Nichtzahlen von Umsatzsteuer oder Sozialleistungen für Ihre Arbeitnehmer kann strafrechtliche Folgen haben.
  • Versuchen Sie, eine für alle Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen.
  • Stellen Sie schon vor den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern von sich aus einen Schuldentilgungsplan zusammen, den Sie aller Voraussicht nach erfüllen können.
  • Suchen Sie hierfür eventuell Hilfe und Unterstützung bei einem in solchen Dingen erfahrenen Unternehmensberater, Anwalt oder Steuerberater.

Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Insolvenz (Servicelink 09-06-01)
  • Bund.de: Stichwort Insolvenz (Servicelink 09-06-02)
  • Insolvenzrecht.info (Servicelink 09-06-03)
  • Insolvenzordnung (InsO) (Servicelink 09-06-04)
  • Reinhard Bork: Einführung in das Insolvenzrecht (29 Euro) (Servicelink 09-06-05)
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