Haftung und Rückruf
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Heute Morgen fand ich auf meinem Schreibtisch ein Anwaltsschreiben. Angeblich hat sich ein Kunde an unserem Produkt nicht unerheblich verletzt. Jetzt soll ich Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen und – viel schlimmer noch – das Produkt aus dem Verkehr ziehen. Angeblich ist auch schon die Verbraucherzentrale informiert. Was ist zu tun? |
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Aufgrund des ProdHaftG sind Sie verpflichtet für jeden Schaden einzustehen, der durch die bestimmungsgemäße Verwendung oder vorhersehbare Fehlanwendung entstanden sein könnte. Melden Sie den Schadenersatzanspruch sowie die Schmerzensgeldforderung unverzüglich Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, auch wenn noch nicht sicher ist, dass Sie hierfür einstehen müssen. Klären Sie im Vorfeld ab, wie sich Ihr Kunde an dem Produkt verletzt hat. Wenn Sie letztendlich die Haftung hierfür übernehmen müssen, sollten Sie unverzüglich eine Rückrufaktion einleiten. |
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Rückrufaktion (Servicelink 08-04-01)
- Wikipedia: Produkthaftung (Servicelink 08-04-02)
- Hersteller-Rückrufe und Warnungen (Servicelink 08-04-03)
- IHK Köln: Produkthaftung (Servicelink 08-04-04)
- Produkthaftungsgesetz (Servicelink 08-04-05)
- Hans J. Kullmann: Produkthaftungsgesetz (32,80 Euro) (Servicelink 08-04-06)
- Wichtige Gesetzte des Wirtschaftsprivatrechts (8,40 Euro) (Servicelink 08-04-07)
- Thomas Klindt u.a.: Rückrufmanagement (ab 19,80 Euro) (Servicelink 08-04-08)
