Haftung und Rückruf

Aus Buhl Unternehmerwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche


Image:Frage.gif

Heute Morgen fand ich auf meinem Schreibtisch ein Anwaltsschreiben. Angeblich hat sich ein Kunde an unserem Produkt nicht unerheblich verletzt. Jetzt soll ich Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen und – viel schlimmer noch – das Produkt aus dem Verkehr ziehen. Angeblich ist auch schon die Verbraucherzentrale informiert. Was ist zu tun?

Image:Antwort.gif

Aufgrund des ProdHaftG sind Sie verpflichtet für jeden Schaden einzustehen, der durch die bestimmungsgemäße Verwendung oder vorhersehbare Fehlanwendung entstanden sein könnte. Melden Sie den Schadenersatzanspruch sowie die Schmerzensgeldforderung unverzüglich Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, auch wenn noch nicht sicher ist, dass Sie hierfür einstehen müssen.

Klären Sie im Vorfeld ab, wie sich Ihr Kunde an dem Produkt verletzt hat. Wenn Sie letztendlich die Haftung hierfür übernehmen müssen, sollten Sie unverzüglich eine Rückrufaktion einleiten.




Das ProdHaftG besagt hier eindeutig, dass Hersteller für die Fehlerfreiheit sowie die Ungefährlichkeit ihrer Produkte haften müssen. Diese müssen, wenn sie in den Verkehr kommen, so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder auch bei vorhersehbarer Fehlanwendung ungefährlich für die Sicherheit sowie die Gesundheit des Verwenders sind. Wenn von einem Produkt naturgemäß eine Gefährdung ausgeht, wie beispielsweise von einem scharfen Messer, muss der Verkäufer aber nicht für jede Schnittwunde Schadenersatzansprüche sowie Schmerzensgeld begleichen. Er hat hier die Pflicht zur Schadensabwehr, die bereits bei der Produktion beginnt und bis hin zur Aufklärungs- und Dokumentationspflicht reicht. Daraus ergibt sich schlicht das Verbot, unsichere Produkte in den Verkehr zu bringen. Wichtig ist vor allem, dass Sie als Verkäufer bzw. Hersteller auf die Gefahren hinweisen, die bei der Verwendung des Produkts drohen. Dies gilt auch für mögliche Falschanwendungen. Haben Sie in Ihrem speziellen Fall auf alle Gefahren aufmerksam gemacht und hat sich Ihr Kunde wohl aus Unachtsamkeit verletzt, so müssen Sie hierfür nicht haften. Ist dies aber nicht der Fall, so sind Sie laut §§ 1, 8ff ProdHaftG verpflichtet, dem Geschädigten nicht nur die Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, sondern eventuell ebenfalls eine Geldrente zu bezahlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie den Fall so schnell wie möglich Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden. Wenn Sie noch den Zusatz der Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, wird das betreffende Versicherungsunternehmen in der Regel eintreten. DieWeiterleitung der Sache an Ihre Versicherung hat noch einen Vorteil: Sie wird ohne genaue Überprüfung keine Zahlungen leisten und daher den Sachverhalt detailliert von spezialisierten Juristen hinterfragen lassen.

Hat sich Ihr Kunde hingegen aus Gründen an Ihrem Produkt verletzt, die Sie letztendlich zu vertreten haben, so sind Sie gemäß ProdHaftG verpflichtet, das Produkt aus dem Verkehr zu nehmen. Sie können eine Rückrufaktion insbesondere für Kleinprodukte über Anzeigenaktionen einleiten, Ihre Kunden, wenn möglich, direkt anschreiben und/oder den Rückruf über entsprechende Internetportale bekanntgeben.

Die nächsten Schritte

  • Klären Sie genauestens ab, wie sich der Kunde an dem Produkt verletzt hat.
  • Konnte diese Vorgehen bzw. dieser Anwendungsfehler vorausgesehen werden?
  • Haben Sie in der Gebrauchsanweisung oder auf der Umverpackung des Produkts auf die drohende Gefahr so hingewiesen, dass

der Kunde hiervon Kenntnis nehmen konnte?

  • Melden Sie Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Produkthaftpflichtversicherung unverzüglich den Schaden.
  • Ist das Produkt fehlerhaft oder gehen von ihm wirklich Gefahren aus, die Sie vorab nicht erkannt haben, sollten Sie eine

Rückrufaktion einleiten.



Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Rückrufaktion (Servicelink 08-04-01)
  • Wikipedia: Produkthaftung (Servicelink 08-04-02)
  • Hersteller-Rückrufe und Warnungen (Servicelink 08-04-03)
  • IHK Köln: Produkthaftung (Servicelink 08-04-04)
  • Produkthaftungsgesetz (Servicelink 08-04-05)
  • Hans J. Kullmann: Produkthaftungsgesetz (32,80 Euro) (Servicelink 08-04-06)
  • Wichtige Gesetzte des Wirtschaftsprivatrechts (8,40 Euro) (Servicelink 08-04-07)
  • Thomas Klindt u.a.: Rückrufmanagement (ab 19,80 Euro) (Servicelink 08-04-08)
Persönliche Werkzeuge