Haftung für Beiträge auf Website

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Ich habe den Internetauftritt meines Unternehmens gerade bearbeiten lassen. Jetzt gibt es auch Foren, Chaträume und interessante Links über verwandte Themen. Mein Anwalt sagt, dass das für mich kritisch werden könnte. Haften müsste ich für alles, was da jemand schreibt und veröffentlicht. Muss ich mir schon eine Nottasche für eine überraschende Verhaftung bereitstellen?

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Verhaften wird man Sie wohl nicht gleich, aber haften in Form von Schadenersatzzahlungen müssen Sie laut aktueller Rechtsprechung. Das gilt dann, wenn in den Foren oder den Chats unrechtmäßige Dinge veröffentlicht werden oder die Links auf Seiten führen, deren Inhalt gegen die deutschen Gesetze verstoßen. Die Haftung greift aber nur, wenn Sie hiervon Kenntnis hatten oder hiervon hätten wissen können.




Ihr Anwalt hat schon recht, wenn er sagt, dass Sie mit möglichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn Sie eine Website mit Foren, Chats und weiterführenden Links ins Internet stellen. Dann haben Sie nämlich nicht nur das Vergnügen, sondern auch weitreichende Pflichten, um eben diesen rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

Das Gesetz sagt zwar eindeutig, dass Sie nicht für Einträge oder Inhalte der Website verantwortlich gemacht werden können, von denen Sie keine Kenntnis hatten, die also auch nicht direkt von Ihnen verfasst wurden. Jedoch gibt es hier eine deutliche Rechtsprechung direkt vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die klarstellt, dass Sie trotzdem haftbar gemacht werden können. Und zwar dann, wenn Sie es versäumen, sich regelmäßig darüber zu informieren, was auf Ihren Seiten veröffentlicht wird. Gerade die Beiträge in Chats und Foren sollten Sie nicht nur einmal imMonat kurz überfliegen. Eine ständige Kontrolle, vor allem wenn sich viele Menschen beteiligen, ist hier durchaus zu empfehlen.

Es kann immer wieder passieren, dass bei den Foren, Chats und auf den Internetseiten, auf die Sie verlinkt haben, unrechtmäßige Einträge gemacht werden. Dazu zählen unter anderem Beleidigungen von Personen (zum Beispiel ausländerfeindliche Bemerkungen), Anstiftungen zu Straftaten (Teilnahme an verbotenen Demonstrationen) sowie urheberrechtsverletzliche Angebote (illegale Downloads). Bemerken Sie diese Einträge rechtzeitig und löschen Sie sie umgehend, kann Ihnen in der Regel nichts passieren. Bleiben sie aber längere Zeit für alle lesbar auf Ihrer Internetseite verfügbar, so müssen Sie unter Umständen für den Schaden haften, der hierdurch entstanden ist. Dies gilt auch dann, wenn der „Täter“ Ihnen sowie dem Geschädigten bekannt ist. Sie täten also gut daran – am besten täglich – die Eintragungen zu kontrollieren und ggf. zu löschen oder aber jemanden damit zu beauftragen, der in Ihrem Namen als Administrator diese Aufgabe übernimmt. Entgegen einer häufig geäußerten Meinung hilft auch kein noch so ausgefeilter Haftungsausschluss auf der Website, um der Haftung vollständig entgehen zu können.



 

Expertentipps:

 


  • Wenn Sie Chatrooms zur Verfügung stellen, sorgen Sie dafür, dass entweder Sie selbst oder ein Mitarbeiter als Administrator

und Moderator jederzeit anwesend ist. Wenn das nicht machbar ist, können Sie die Chatzeiten begrenzen.

  • Bei Foren können Sie die Einträge vorab an eine andere Adresse leiten und sie erst dann einstellen, wenn sie von Ihnen bzw.

dem Administrator abgesegnet und freigegeben wurden.

  • Reagieren Sie schnell auf Hinweise von Nutzern, die sich über Inhalte oder Links beschweren.
  • Zwar nützt beim Vernachlässigen der Kontrollpflichten auch der beste Haftungsausschluss („Disclaimer“) nichts, doch

sollten Sie sich trotzdem gut absichern. Achten Sie beim Texten auf die richtigen Formulierungen. Teilweise finden Sie Vorlagen im Internet, die Sie aber auf ihre Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen sollten.



Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Haftung für Hyperlinks (Servicelink 08-05-01)
  • Muster-Disclaimer (Servicelink 08-05-02)
  • Artikel über die Haftung von Beiträgen Dritter (Servicelink 08-05-03)
  • Stolperfallen bei Nennung von Beiträgen Dritter (Servicelink 08-05-04)
  • Volker Haug: Grundwissen Internetrecht (27 Euro) (Servicelink 08-05-05)
  • Bert Eichhorn: Internetrecht. Ein Wegweiser für Nutzer und Web-Verantwortliche (39 Euro) (Servicelink 08-05-06)
  • Michael Bredelin u.a.: Leitfaden Internetrecht (16,80 Euro) (Servicelink 08-05-07)
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