Gewinn versus Zahlungsfähigkeit

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Die Bilanz weist einen Gewinn aus, mein Konto ist aber überzogen. Wo ist der Gewinn geblieben?

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Wenn sich der buchhalterisch ermittelte Gewinn nicht auf Ihrem Konto wiederfindet, haben Sie das Geld für Zwecke verwendet, die bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt werden: Die Hauptverdächtigen sind in solchen Fällen falsch finanzierte Investitionen, zu hohe Außenstände sowie zu hohe Privatentnahmen.




So wichtig der Gewinn im Geschäftsleben zweifellos ist: Die Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) ist für das Überleben am Markt mindestens ebenso bedeutsam. Schließlich erwarten Mitarbeiter, Lieferanten und Kreditgeber mit Fug und Recht pünktliche Zahlungen. Nicht wenige wirtschaftlich kerngesunde Unternehmen mit guter Auftragslage und zukunftsträchtigen Produkten scheitern, weil die Verantwortlichen angesichts der positiven Umsatz- und Gewinnentwicklung die Liquidität aus den Augen verloren haben.

Gewinn und Liquidität werden auf unterschiedliche Weise rechnerisch ermittelt und überwacht. Von besonderer Brisanz ist dabei der unterschiedliche Zeithorizont: Während ein Unternehmen unter bestimmten Umständen notfalls auch mal ein paar Monate ohne Gewinn auskommen kann, ist bei gravierenden Liquiditätsengpässen unter Umständen schon binnen weniger Wochen Feierabend.

  • Der Gewinn stellt eine Aussage über den „Erfolg“ (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums dar. Als bilanzierendes Unternehmen ermitteln Sie Ihren Erfolg, indem Sie Ihr Eigenkapital am Anfang des Jahres (Quartals oder Monats) mit dem am Ende des Zeitraums vergleichen. Das Eigenkapital ist dabei wiederum die Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden Ihres Unternehmens.
  • Die Liquidität bezieht sich hingegen immer nur auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt (im ungünstigsten Fall: heute). Entsprechend kurz sind die Reaktionszeiten und entsprechend riskant ist das weit verbreitete „Management by Kontoauszug“.


Anders als bei der Gewinnermittlung spielen langfristige Vermögens- und Schuldenbestandteile bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit nur eine nachgeordnete Rolle: Mit dem Wert Ihres Geschäftswagens können Sie auf die Schnelle nun einmal keine Gehälter und Lieferantenrechnungen bezahlen.

Läuft Ihr Konto trotz Gewinnen ins Minus, sollten die Alarmglocken schrillen. Die häufigsten Ursachen für Schieflagen:

  • Zu hohe Außenstände und schlechte Zahlungsmoral der Kunden: In der Bilanz erscheinen sie als „Forderungen gegenüber Kunden“ und erhöhen den Gewinn, doch zu Ihrer Liquidität tragen sie erst dann bei, wenn die Zahlung tatsächlich auf dem Bankkonto eingeht.
  • Zu hohe und/oder ungeplante Privatentnahmen: Diese mindern zwar nicht Ihren Gewinn, aber sehr wohl die Zahlungsfähigkeit.
  • Falsch finanzierte Investitionen: Wenn Sie langfristig genutzte Vermögensbestandteile aus dem laufenden Guthaben oder über Kontokorrentkredite finanzieren, fehlt das Geld erfahrungsgemäß kurz darauf zur Erfüllung kurzfris­tiger Verbindlichkeiten.

Konsequenz: Sie brauchen unbedingt eine zeitpunktbezogene Planung und Überwachung sämtlicher betrieblicher Zahlungsvorgänge. Einzelheiten lesen Sie unter „Kurzfristige Zahlungsfähigkeit“ und „Finanz- und Liquiditätsplanung“ nach.



Die nächsten Schritte



Expertentipps:


  • Die Gewinnermittlung basiert auf dem Eigenkapitalvergleich am Anfang und Ende eines bestimmten Zeitraums. Unter Eigenkapital versteht man die Differenz aus Vermögen und Schulden des Unternehmens. Das Vermögen (die „Aktivseite“ der Bilanz) setzt sich zusammen aus:
Anlagevermögen (Immobilien, Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
+ Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen gegenüber Kunden)
+ verfügbare Zahlungsmittel (Bankguthaben und Kassenbestände)
  • Zu den Schulden (der „Passivseite“) gehören vor allem:
Langfristige Darlehen von Kreditinstituten
+ langfristige Lieferantenkredite
+ kurzfristige Kontokorrentkredite
+ kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Dienstleistern
+ kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
  • Der so ermittelte Gewinn oder Verlust wird im Rahmen der doppelten Buchführung sicherheitshalber mit den Ergebnissen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verglichen. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um die Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Zeitraums. Beide Rechenwege müssen unterm Strich zum gleichen Ergebnis führen.

Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit werden lediglich die kurzfristigen (flüssigen) Teile der Vermögens- und Schuldenpositionen herangezogen. Langfristige In­vestitionen sollten daher auch langfristig finanziert werden.

  • Jederzeit zahlungsfähig sind Sie nur dann, wenn Ihre verfügbaren Zahlungsmittel (die Kassenbestände plus Bankguthaben) durchgängig höher sind als Ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftspartnern und staatlichen Stellen.
  • Ob und inwieweit Sie sich bei Ihrer Liquiditätsplanung darüber hinaus auf Ihre offenen Forderungen gegenüber Kunden verlassen, hängt von Ihrem Vertrauen in das Zahlungsverhalten ab: Dass der Großauftrag „eigentlich schon längst“ hätte bezahlt sein müssen, hilft Ihnen herzlich wenig, wenn der von Ihren Lieferanten losgeschickte Gerichtsvollzieher auf der Matte steht.
  • Sofern Sie Ihren Lebensunterhalt aus den Erlösen des Unternehmens bestreiten, dürfen Sie die notwendigen Privatentnahmen (inklusive Einkommensteuervorauszahlungen) nicht vernachlässigen. Die sind zwar völlig gewinnneutral, schlagen aber voll auf die Zahlungsfähigkeit durch: Was nützt Ihnen ein zahlungsfähiges Unternehmen, wenn Sie und Ihre Familie in der Zwischenzeit verhungern?

Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Bilanz (Servicelink 02-09-01)
  • Wikipedia: Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Servicelink 02-09-02)
  • Wikipedia: Cashflow (Servicelink 02-09-03)
  • GründerZeiten Nr. 31: Liquidität (PDF) (Servicelink 02-09-04)
  • GründerZeiten Nr. 18: Forderungsmanagement (PDF, 217 KB) (Servicelink 02-09-05)
  • § 4 Absatz 1 EStG: Gewinn-Begriff (Servicelink 02-09-06)
  • Michael Griga u.a.: Buchführung und Bilanzierung für Dummies (24,95 Euro) (Servicelink 02-09-07)

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