Freiwillige Leistungen
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Ich habe meinen Mitarbeitern in den letzten beiden Jahren Weihnachtsgeld gezahlt. Jetzt kann ich das aber nicht mehr. Sie haben mit Klage gedroht. Haben sie damit eine Chance? |
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| Auch wenn das Weihnachtsgeld nicht in einem Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, kann aus der freiwilligen Leistung schnell eine rechtliche Verpflichtung werden, die Mitarbeiter einklagen können. Sie brauchen aber nicht gleich die Zahlungen einzustellen, wenn Sie ein wenig aufpassen. |
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Die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ist grundsätzlich eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Allerdings kann sie sehr schnell zu einer Verpflichtung werden, auch wenn Sie dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart haben. Und zwar genau dann, wenn Sie drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld bezahlen, ohne die Mitarbeiter ausdrücklich darüber zu informieren, dass es sich um eine freiwillige Sonderzahlung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wäre das der Fall, würden die Gerichte dies als sogenannte betriebliche Übung ansehen und Sie wären verpflichtet, diese Übung weiter zu verfolgen, also das Weihnachtsgeld weiter zu zahlen, selbst wenn es die finanzielle Lage derzeit nicht erlaubt. Ein anderer Grund, den Mitarbeitern die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht verweigern zu dürfen, wäre dann gegeben, wenn Sie sich tarifvertraglich oder in Form einer Betriebsvereinbarung dazu verpflichtet hätten. Dieser Verpflichtung können Sie sich einseitig nicht entziehen. Achten Sie also in Zukunft darauf, dass Sie die Zahlungen von Weihnachtsgratifikationen stets unter Vorbehalt ausführen, und informieren Sie Ihre Mitarbeiter ausdrücklich darüber. Überblick
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Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Weihnachtsgeld (Servicelink 08-12-01)
- IHK Köln: Weihnachtsgeld (Servicelink 08-12-02)
- jur-abc.de: Weihnachtsgeld und Gratifikation (Servicelink 08-12-03)
- Rechtsrat.ws: Weihnachtsgeld (Servicelink 08-12-04)
- Arbeitsgesetze (7 Euro) (Servicelink 08-12-05)
- Ute Teschke-Bährle: Arbeitsrecht. Schnell erfasst (16,95 Euro) (Servicelink 08-12-06)
