Freie Mitarbeiter statt Angestellte?
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Ich brauche dringend Unterstützung im Betrieb:Muss ich mir Angestellte „ans Bein binden“? Oder soll ich nicht lieber Verträge mit freien Mitarbeitern machen? |
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| Nein, Sie müssen nicht für jede Auftragsspitze zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einstellen. In vielen Fällen sind Sie mit Aushilfen, 400-Euro-Minijobbern oder Zeitarbeitskräften besser bedient. Bei den vermeintlich „freien Mitarbeitern“ ist aber Vorsicht geboten. |
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Ob Sie statt eines Angestellten einen freien Mitarbeiter als „Subunternehmer“ für sich arbeiten lassen, ist leider nicht nur eine Vertragsfrage: Der Status eines Mitarbeiters hängt vielmehr von den tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten ab. Das Sozialversicherungsrecht kennt nämlich keine „freien Mitarbeiter“, sondern unterscheidet grundsätzlich zwischen
Um welchen Status es sich im Einzelfall handelt, wird von den Sozialversicherungsträgern argwöhnisch beobachtet. Hintergrund: Erstens bringen (fast) nur abhängige Beschäftigungsverhältnisse Geld in die Sozialkassen. Und zweitens sollen Arbeitnehmer vor einer Ausbeutung als Subunternehmer geschützt werden. Nicht immer ist die Unterstellung der Scheinselbständigkeit von der Hand zu weisen. Denn aus Sicht vieler Unternehmen hat die Arbeit selbständiger Dienstleister gegenüber der von Arbeitnehmern große Vorteile.
Um nicht Gefahr zu laufen, nachträglich doch noch unfreiwillig zum Arbeitgeber erklärt zu werden, sollten Sie bei Aufträgen an externe Dienstleister unbedingt darauf achten, dass diese ihre Selbständigkeit behalten. |
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Freier Mitarbeiter (Servicelink 04-08-01)
- Institut für Freie Berufe (IFB): Freier Beruf oder freie Mitarbeit? (PDF) (Servicelink 04-08-02)
- Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren (Servicelink 04-08-03)
- § 7 SGB IV: Definition „Beschäftigung“ (Servicelink 04-08-04)
- § 611–630 BGB: Dienstvertrag (Servicelink 04-08-05)
- § 631–651 BGB: Werkvertrag (Servicelink 04-08-06)
- IHK Frankfurt/M.: Mustervertrag über freie Mitarbeit (Servicelink 04-08-07)
