Forderungen eintreiben

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Mein bester Kunde zahlt seine Rechnung nicht. Wenn ich jetzt aber heftig mahne, dann kommt der nächste Auftrag nicht. Was kann ich tun?

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Ihre Bedenken sind nur zu verständlich: Wer will schon seinen besten Kunden verlieren? Andererseits dürfen Sie sich auch nicht erpressbar machen. Schließlich haben Sie Ihren Teil der Vereinbarung doch eingehalten – also haben Sie auch ein Recht auf pünktliche Bezahlung. Wer freundlich, aber bestimmt auf seinen Ansprüchen besteht, riskiert erfahrungsgemäß noch lange nicht den Abbruch der Geschäftsbeziehungen.




Zugegeben: Die ausbleibende Überweisung ist ärgerlich und bringt für Sie womöglich Unannehmlichkeiten mit sich. Aber haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass nicht Sie in einer peinlichen Klemme stecken, sondern Ihr Geschäftspartner? Nachdem Sie mit Ihrem Kunden lange Zeit gute Geschäfte gemacht haben, steckt er jetzt offenbar in ernsthaften Schwierigkeiten. Wenn er nicht die Kraft aufbringt, auf Sie zuzugehen, sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen. In den meisten Fällen lässt sich eine für beide Seiten praktikable und faire Lösung finden.

Das klassische drei- bis vierstufige Mahnverfahren spielt dabei übrigens keine Rolle: Unter Geschäftsleuten gerät der Schuldner einer Geldleistung heutzutage spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie theoretisch ohne Weiteres das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen.

Aber so weit ist es ja noch nicht: Schließlich wollen Sie ja das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wenn Sie Ihrem Kunden bereits erfolglos eine Zahlungserinnerung und/oder eine Mahnung geschickt haben, hilft eine weitere schriftliche Mahnung meistens nicht viel weiter. Nehmen Sie in solchen Fällen lieber direkten persönlichen Kontakt auf: Das persönliche Erscheinen vor Ort setzt den Schuldner wesentlich stärker unter Druck. Reden Sie deshalb auch gar nicht erst mit der Buchhaltung, sondern gleich mit Ihrem Auftraggeber – am besten dem Chef.

Auch wenn’s schwer fällt, sprechen Sie Klartext:

  • Fragen Sie ganz gezielt nach, warum die Rechnung trotz einwandfreier Lieferung oder Leistung noch nicht bezahlt ist.
  • Zeigen Sie Verständnis für die Situation Ihres Geschäftspartners. Lassen Sie sich aber nicht einwickeln: Wenn Sie selbst durch den Zahlungsverzug Ihres Kunden in die Bredouille geraten, ist niemandem geholfen.
  • Verlangen Sie eine verbindliche Zusage, bis wann Sie mit einer Zahlung rechnen können.
  • Sollte Ihr Kunde dieses Versprechen nicht machen können, akzeptieren Sie – falls das für Sie tragbar ist – eine Teilzahlung oder bieten Sie einen Zahlungsaufschub gegen Verzinsung in Höhe des offiziellen Verzugszinssatzes an. Der liegt laut § 288 BGB bei Geschäften mit Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • Machen Sie unmissverständlich klar, dass Sie bei einer Verletzung der Vereinbarung einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirken und Ihre Forderung gerichtlich durchsetzen werden. Als Profi wird Ihr Kunde dafür Verständnis haben: Er hält es bei seinen eigenen Kunden ja auch nicht anders.



Checkliste: Gerichtliches Mahnverfahren



Expertentipps:


Das relativ zügige gerichtliche Mahnverfahren erspart Ihnen eine Klage gegen Ihren Schuldner. Und so gehen Sie vor:

  • Prüfen: Ist der Schuldner nachweislich in Verzug?
  • Falls nein: Sicherheitshalber eine letzte Mahnung mit eindeutigem Zahlungszeitpunkt per Einschreiben mit Rückschein schicken.
  • Vordruck eines Mahnbescheidantrags im Schreibwarenladen besorgen, die nötigen Angaben machen (Datum, Antragsteller, Antragsgegner, Höhe der Geldforderung, zuständiges Gericht) und unterschreiben. Oder:
  • Antrag an das zentrale Mahngericht Ihres Bundeslandes schicken. Die – erschwinglichen – Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert (zum Beispiel 23 Euro bei einer Rechnung über mehr als 900 Euro). Die Gebühren müssen Sie auslegen, sie werden aber auf den Schuldner abgewälzt.
  • Erlass des Mahnbescheids abwarten: Das Gericht prüft zwar nur die formale Vollständigkeit und Richtigkeit. Das kann aber einige Tage bis mehrere Wochen dauern.
  • Weitere zwei Wochen warten: So lange hat die Gegenseite Zeit, Einspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen.
  • Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen, sofern kein Einspruch eingelegt wird.
  • Gerichtsvollzieher beauftragen, sobald der Vollstreckungsbescheid vorliegt.
  • Legt die Gegenseite Einspruch gegen den Mahnbescheid ein, müssen Sie überlegen, ob sich eine Klage lohnt.

„Was macht mich eigentlich so sicher, dass ich mein Geld bekomme?“ Wer auf diese Frage keine überzeugende Antwort findet, sollte vor Abschluss eines wichtigen Vertrags noch einmal ganz genau hinsehen, auf wen und auf was er sich einlässt. Fragen Sie sich:

  • Gilt der Vertragspartner als zahlungsfähig oder gibt es Hinweise darauf, dass er seinen Verpflichtungen nur schleppend nachkommt?
  • Was passiert, wenn er nicht zahlen kann? Wem gehört dann die Ware? Habe ich ein Verwertungsrecht? Wie soll das in der Praxis laufen?
  • Soll ich mir nicht lieber zusätzliche Sicherheiten geben lassen, die ich notfalls auf kurzem Weg verwerten kann?
  • Nutzen Sie die Auskünfte von Kreditinstituten und Auskunfteien, um möglichst sicherzugehen. Oft finden sich auch im Internet Hinweise zum Unternehmen des Vertragspartners. Bei der Vertragsgestaltung sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
    Ausführliche Informationen zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit finden sich im Kapitel „Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement“.

Software & Internettools

Die kaufmännische Komplettsoftware „WISO Kaufmann“ bietet nicht nur die bequeme Möglichkeit, bereits im Vorfeld der Angebotserstellung eine automatische Bonitätsprüfung vor- zunehmen: Droht trotz Vorsicht und Mahnungen doch einmal ein Forderungsausfall, so lassen sich auf Knopfdruck unverzüglich alle Unterlagen für die Abwicklung des gerichtlichen Mahnverfahrens erzeugen (Servicelink 02-12-10).


Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Bonität (Servicelink 02-12-01)
  • Wikipedia: Inkassobüro (Servicelink 02-12-02)
  • Wikipedia: Factoring (Servicelink 02-12-03)
  • GründerZeiten Nr. 18: Forderungsmanagement (PDF) (Servicelink 02-12-04)
  • Aktueller Basiszinssatz (Servicelink 02-12-05)
  • Zinsrechner für Verzugszinsen (Servicelink 02-12-06)
  • Amtlicher Online-Mahnantrag (Servicelink 02-12-07)
  • Christine Meszar: Wie komme ich schneller zu meinem Geld? (24,20 Euro) (Servicelink 02-12-08)
  • Christine Kaiser: Forderungen erfolgreich eintreiben (21,80 Euro) (Servicelink 02-12-09)
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