Doppelte Buchführung
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Mein Steuerberater sagt mir, ich solle eine doppelte Buchführung machen. Muss ich das wirklich? Für wen ist denn die zweite? |
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| Wenn der Steuerberater Ihnen diese Frage nicht oder unverständlich beantwortet hat, sollten Sie ganz schnell einen neuen suchen. Ob Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, hängt von der Rechtsform sowie von Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens ab – und von Ihrem eigenen Informationsbedürfnis: Die Buchführung machen Sie nämlich nicht nur fürs Finanzamt. |
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Bislang hat bei Ihnen offenbar die einfache oder genauer gesagt: die „vereinfachte Buchführung“ genügt – Stichwort: Einnahme-Überschuss-Rechnung“ (EÜR). Deren Hauptzweck besteht darin, Ihren zu versteuernden Gewinn zu ermitteln. Den melden Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung jährlich dem Finanzamt. Grundlage ist § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Und so gehen Sie vor:
Verglichen damit ist die doppelte, kaufmännische Buchführung wesentlich aufwendiger:
Besonders unangenehm: Bei bilanzierenden Unternehmen kommt es nicht auf den Zahlungszeitpunkt an, sondern auf den Termin der Rechnungsstellung: Dadurch fallen Steuern bereits auf in Rechnung gestellte Beträge an, die Ihre Kunden noch gar nicht bezahlt haben. Außerdem verdoppeln sich erfahrungsgemäß wegen des größeren Prüfungsaufwands die Steuerberatungskosten. Auf jeden Fall zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet sind Sie, wenn
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Software & Internettools
Mit moderner Software wie „WISO Mein Büro“ erledigen Sie die Buchführung per Mausklick. Sie schreiben Ihre Rechnungen so einfach wie mit Word und verwalten Artikel und Kunden so einfach wie in Excel. Kleine Unternehmen können einen vereinfachten Kontenrahmen verwenden, der mit nur 30 Konten alle wichtigen Geschäftsvorfälle abbildet. Bei Bedarf wechseln Sie einfach zum vollständigen Kontenrahmen nach SKR03. Wenn Sie ein solches Programm benutzen, ist es nur ein kleiner Schritt von der einfachen „EÜR“ zur doppelten Buchhaltung. Sie erfassen bereits alle nötigen Daten. Die Buchhaltung unterscheidet sich dann nur durch die Art der Auswertungen (Servicelink 03-02-08).
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Buchführung (Servicelink 03-02-01)
- GründerZeiten Nr. 38 (PDF) (Servicelink 03-02-02)
- § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz: Vereinfachte Buchführung (Servicelink 03-02-03)
- Vordruck Einnahme-Überschuss-Rechnung (Servicelink 03-02-04)
- Buchführungspflicht nach § 141 Abgabenordnung (Servicelink 03-02-05)
- Buchführungspflicht nach § 238ff Handelsgesetzbuch (Servicelink 03-02-06)
- Volker Schultz: Basiswissen Rechnungswesen (10 Euro) (Servicelink 03-02-07)
Weiterlesen
- Unternehmer-Wiki: "Buchführung selber machen"
- Unternehmer-Wiki: "Arbeitsteilung mit dem Steuerberater"
