Diskussion:Zahlungsprobleme
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Nicht jeder Unternehmer ist verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen.
Zahlreiche Regelungen des BGB und des Gesellschaftsrechts sehen spezifische Antragspflichten für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkungen vor. Wird eine GmbH zahlungsunfähig oder tritt eine Überschuldung ein, sind die Geschäftsführer dazu verpflichtet innerhalb von längstens 3 Wochen nach Vorliegen des Insolvenzgrundes einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 64 GmbH). Entsprechende Regelungen gelten für die AG (§ 92 AktG.) und die Genossenschaft (§ 99 GenG). Die schuldhafte Verletzung der Antragspflicht führt zu einer Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.
