Diskussion:Insolvenz
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Es wird wiederholt der Begriff der Firma verwendet, obwohl ersichtlich das Unternehmen gemeint ist. Die Firma ist lediglich der Name des Kaufmanns, unter welchem dieser sein Unternehmen betreibt. Das Versäumnis, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen, kann für den Verpflichteten nicht nur strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen, sondern auch Schadensersatzforderungen begründen (z.B. §§ 64, 43 II GmbHG für den GmbH-Geschäftsführer oder §§ 92, 93 II AktG für den Vorstand einer AG).
Danke für Ihr Feedback! 19.09.07 von Andreas Lutz an Autor weitergegeben
Nicht alle Unternehmer sind verpflichtet selbst einen Insolenvantrag zu stellen. Insolvenzantragspflicht besteht für juristisch aber nicht für natürliche Personen.
