Diskussion:Haftung und Rückruf
Aus Buhl Unternehmerwiki
Es fehlt ein Hinweis auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, das seit 2004 zahlreiche Vorschriften über die Sicherheit von Produkten, insbesondere für den Verbraucher vorsieht und diese auch sanktioniert. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Schadensabwehr, die bereits bei der Produktion beginnt und dann über Aufklärungs- und Dokumentationspflichten bis zum Kunden reicht. Daraus ergibt sich schlicht das Verbot, unsichere Produkte nicht in den Verkehr zu bringen - und - (habe ich nicht nachgelesen) sicherlich auch die Pflicht zum Rückruf. Der Hinweis erscheint mir deshalb wichtig, weil der Untenehmer angesichts eines bereits eingetretenen Schadens vor allen Dingen sein Augenmerk darauf richten muss, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Er muss seine Produktion auf fehlerfreie und sichere Produkte einstellen. Hinweise sollten auch zu den EU Sicherheitsrichtlinien und die daraus abgeleiteten Produktsicherheitsvorschriften (CE-Kennzeichnung) erfolgen.
Ein Blick auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz könnte etwa unter "Expertentipp" erfolgen. Schließlich geht es um die Zukunft des Unternehmens.
