Diskussion:Freiwillige Leistungen
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Im ersten Spiegelstrich der Übersicht ist angegeben, in den ersten drei hintereinander folgenden Jahren gelte die Zahlung von Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung. Das könnte den Leser zu der Annahme verführen, im vierten Jahr brauche er nicht zu zahlen. Das wäre aber - sieht man die weiteren Ausführungen - ein falscher Schluss. Deshalb sollte unter dem ersten Spiegelstrich ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, dass die Zahlung spätestens im dritten Jahr mit dem Hinweis der Freiwilligkeit versehen sein sollte. (Eine eigene Prüfung der Rechtslage habe ich nicht vorgenommen, vielmehr die Richtigkeit der Angaben des Autors unterstellt)
