Diskussion:Bonitätsprüfung und Forderungsmanagement
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Der Artikel sollte auf die drei Problemlagen der Frage eigehen: AGB, Mängel (Problem der 3. Hypothek) sowie Zahlungsunfähigkeit o.ä. Beantwortet wird die erste Situation (AGB) ausführlich. Die Mängelproblematik folgt kurz - aber überzeugend. Der faule Auftrggeber kommt zu kurz. Vielleicht kann ein kurzes "Die nächsten Schritte" eingefügt werden, um dem Leser noch einmal Antwort auf die Ausgangsfrage zu geben.
Sinngemäß:
Nehmen Sie sich Ihre und die AGBs des Vertragspartners zur Hand und prüfen Sie, was vereinbart ist. Gilt tatsächlich die unerwartet lange Zahlungsfrist des Auftraggebers, sorgen Sie dafür, dass Ihnen ein solcher Fehler nicht noch einmal passiert. Nehmen Sie Ihren Rechtsbeistand in die Pflicht.
Prüfen Sie, ob tatsächlich gewichtige Mängel vorhanden sind, die vor der Zahlung zu beseitigen sind. Dann stellen Sie Ihren Kunden umgehend zufrieden. Haben Sie den Verdacht, dass die Mängel eher erfunden sind? Dann prüfen Sie sofort, wie es um die Bonität Ihres Kunden bestellt ist (Verweis). Weitere Leistungen im Zweifel nur Zug um Zug gegen Zahlung. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand.
Im Fall der angeblich schlampigen Buchhaltung sollten Sie hartnäckig "am Ball bleiben". Es könnten ernste Zahlungsprobleme bestehen. Hilft ein Gespräch nicht, nicht zögern, das Mahn- oder Klageverfahren einzuleiten.
Bei den Quellen zur Bonitätsprüfung fehlt mir der Hinweis auf das neue elektronische Unternehmensregister sowie ggf. den elektronischen Bundesanzeiger, die von jedermann online seit Beginn des Jahres einsehbar sind.
