Diskussion:Abmahnung

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Mich stört in der Frage der rechtlich unzutreffende Hinweise auf eine mögliche "Anzeige". In der Antwort steht der Begriff zu Recht in Anführungszeichen. Vielleicht lässt sich hier dier Sachverhalt ja noch etwas eleganter darstellen.

Es sollte ein Hinweis aufgenommen werden, Kontakt zur eigenen IHK zu suchen. Die kennen sich mit Abmahnungen bestens aus und können weiterhelfen. Dort sind auch die "Schwarzen Schafe" der Abmahnbranche in der Regel schon bekannt.

Problematisch erscheint mir die Empfehlung, bei einem klaren Verstoß in der Regel die vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und im Wesentlichen nur noch die Kosten zu hinterfragen. Es kann verheerende Folgen haben, wenn der abgemahnte Unternehmer sich zu pauschal verpflichtet, bestimmte Wettbewerbshandlungen nicht mehr vorzunehmen. Dann bindet er sich für die Zukunft in unnötiger Weise. Das erhöht sein Risiko, tatsächlich eines Tages die hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen.

Deshalb folgender

IHK-Tipp: Prüfen Sie sehr genau den Umfang der vorgelegten Unterlassungserklärung. Achten Sie darauf, dass der Ihnen vorgeworfene Verstoß nach Art und Ausführung so genau wie möglich beschrieben wird. Vor Ihrer Unterschrift sollten Sie sicher sein, dass Ihnen der Wettbewerbsverstoß so, wie er in der Unterlassungserklärung beschrieben ist, nicht wieder passieren kann - auch nicht in der Hektik des Alltags.

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