Diskussion:AGB

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Ist es richtig, dass durch einen schriftlichen Widerspruch gegen fremde AGB beim Vertragsschluss deren Geltung grundsätzlich ausgeschlossen ist? (Für mich ist das eine naheliegende Folge, ohne dass ich insoweit rechtssicher bin.) Wenn das der Fall ist, können viele Probleme fremder AGB vergleichsweise einfach gelöst werden, ohne sich eigene Regelwerke beschaffen zu müssen. Vielleicht lohnt sich eine rechtliche Prüfung dieses Aspekts und ggf. ein entsprechender Tipp.

Richtig sind die Hinweise, möglichst sparsam mit AGBs umzugehen, die noch nicht einmal der Verwender selbst versteht.

Vielleicht folgender IHK Tipp:

Prüfen Sie vor Abschluss eines Vertrages, auf welche Regelungen Sie keinesfalls verzichten können: Etwa: Lieferzeit- oder Zahlungsvereinbarungen, bestimmte Gewährleistungsregelungen, die Zuständigkeit eines Gerichts etc. Nehmen Sie diese Bestimmungen als Individualabsprachen in den Vertrag auf. Widersprechen Sie gleichzeitig den AGBs Ihres Vertragspartners.

Anmerkung (Fr. Leybovich, Praktikantin): Das AGB-Gesetz ist im Jahr 2002 abgeschafft worden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden die Regelungen über die Allgemeine Geschäftsbedingungen (§ 305 bis § 310 BGB) ihre Anwendung.

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