Die Rechtsform wählen

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Wann und warum soll oder muss ich einen Rechtsformwechsel vornehmen?

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Wenn Unternehmen wachsen, erhöhen sich auch die Risiken. Der Wechsel der Gesellschaftsform kann die Haftung einschränken. Auch wenn Investoren oder Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt werden oder die Übergabe an die nächste Generation geplant wird, sollten Unternehmen rechtlich neu aufgestellt werden. Nicht zuletzt hängt von der Rechtsform auch die Besteuerung ab.




Aus einer Grafikwerkstatt wurde binnen vier Jahren ein respektables Unternehmen: Daniel A. in München arbeitet nicht mehr alleine für verschiedene Verlage, sondern bindet freie Mitarbeiter ein. Zusammen mit Journalisten und Internetprogrammierern entwickelt er jetzt auch Kundenzeitschriften sowie Homepages. Der Steuerberater warnte und riet zur Veränderung der Rechtsform. Denn als Einzelunternehmer und Projektleiter, der meist auch die Arbeiten der Kollegen mitverantwortete, würde er mit seinem Privatvermögen haften, sollte einem Kunden wegen eines fehlerhaften Auftrags Schäden entstehen. Schon die verzögerte Auslieferung einer Kundenzeitschrift könnte mehrere tausend Euro Schadenersatz kosten.

Es gibt viele Gründe, über die Änderung der bestehenden Rechtsform nachzudenken. Wachstum ist sicher einer der besten. Daraus folgen ja nicht nur höhere Risiken, sondern neue Bedürfnisse: Wenn etwa Unternehmer zur Realisierung ihrer Zukunftspläne frisches Kapital benötigen und Investoren oder Mitarbeiter beteiligen wollen, muss die Rechtsform das zulassen. Auch die Betriebsübergabe an die nächste Generation wird oft genug über eine nach und nach wachsende Beteiligung des Nachfolgers geregelt. Nicht zuletzt helfen Rechtsformen unter bestimmten Konstellationen auch beim Steuernsparen.

Doch Rechtsformen haben nicht nur ihre Vorteile: Die Limited etwa ist günstig in der Einrichtung, aber für sie gilt englisches Recht und macht es nötig im Ausland zu handeln – dazu ist in der Regel ein Dienstleister nötig. Manche Gesellschaftsverträge setzen Einlagen in Form von Gütern oder Kapital voraus. Die GmbH oder die stille Gesellschaft beschneiden wiederum den Entscheidungsspielraum der Geschäftsführer und erfordern wie auch die Kleine AG einen jährlichen Geschäftsbericht.

Sicher ist: Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen für den Unternehmer. Patentrezepte gibt es nicht. Während sich Gründer bei der Wahl auch von den Gründungskosten oder der Kapitalausstattung leiten lassen, achten die Inhaber etablierter Betriebe eher auf Haftungsausschluss oder einfache Möglichkeiten der Beteiligung.

Daher sollten Unternehmer diese Frage nicht allein regeln, sondern mit einem Rechtsanwalt und/oder einem Steuerberater besprechen. Wichtig dabei ist, die externen Berater umfassend über die Geschäfte, Ziele und Strategien ins Bild zu setzen, nur so können sie wachsende Bedürfnisse in geltendes Recht umsetzen oder Empfehlungen aussprechen. Ein Businessplan für die nächsten drei bis fünf Jahre bildet eine gute Grundlage für die notwendigen Diskussionen.

Daniel A. hat sich übrigens für die Kleine AG und somit für eine unter Gründern eher ungewöhnliche Rechtsform entschieden. Das Mindestkapital von zurzeit 50.000 Euro brachten er und Kollegen in Form von Bargeld und technischer Ausstattung ein. Unter Mentoren und Beratern fanden sich überdies drei Aufsichtsräte für die neue Gesellschaft. Das Kapital kann bei Bedarf schnell wachsen. An der Kleinen AG des Grafikers und seiner Mitstreiter können sich – das war der Hauptgrund der Entscheidung – relativ unkompliziert weitere Investoren, Kunden oder Mitarbeiter beteiligen oder bei Bedarf und nach bestimmten Regeln wieder aussteigen.

Rechtsformen, die infrage kommen:

  • Einzelfirma
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnergesellschaft (PartnG)
  • Auslandsgesellschaft Limited (Ltd)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kleine Aktiengesellschaft
  • Genossenschaft
  • Stiftung



Checkliste: Rechtsform


  • Wie viel Eigenkapital bringen Sie mit?
  • Wie riskant sind Ihre Geschäfte? Wie häufig stehen Sie vor Ersatzforderungen?
  • Wollen Sie die Haftung einschränken?
  • Wollen Sie andere beteiligen?
  • Wollen Sie alleine die Geschäfte führen oder sich das Management teilen?
  • Wie viel Aufwand kann die Gesellschaft erfordern?
  • Wie hoch sollten die Kosten sein?
  • Soll die Rechtsform auch ein bestimmtes Image vermitteln?
  • Sind Steueraspekte bei der Veränderung wichtig?
  • Wollen Sie Ihr Unternehmen einmal vererben oder verkaufen?
  • Wächst Ihr Unternehmen schnell oder eher langsam, wollen Sie zukaufen oder aus eigener Kraft weiterwachsen?


 MindestkapitalHaftungsbeschränkungGründungskosten
Einzelunternehmenneinneinca. 50 Euro
Sonderfall: eingetragener Kaufmann (e.K.)neinneinca. 500 Euro
GbRneinneinca. 50 Euro
OHGneinneinca. 750 Euro
PartnerGneinauf jeweils zuständigen Partnerca. 750 Euro
KGneinfür Kommanditist: jaca. 500 Euro
GmbH*jajaca. 2.500 Euro
Sonderfall: Ein-Mann-GmbH*jajaca. 2.500 Euro
Kleine AGjajaca. 2.500 Euro

*) Mit Inkrafttreten der GmbH-Novelle sinken Mindestkapital und Gründungskosten deutlich

**) zzgl. Kosten für Gesellschaftsvertrag



Hier erfahren Sie mehr

  • Wikipedia: Rechtsformen von Unternehmen, auch im Ausland (Servicelink 08-01-01)
  • GründerZeiten Nr. 33: Rechtsform (Servicelink 08-01-02)
  • BMWi: Wahl der Rechtsform (Servicelink 08-01-03)
  • Der Deutsche Anwaltsverein nennt Spezialisten (Servicelink 08-01-04)
  • Der Steuerberaterverein gibt Tipps und nennt Spezialisten (Servicelink 08-01-05)
  • Thomas Münster: Die optimale Rechtsform (ab 17,90 Euro) (Servicelink 08-01-06)
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