Banksicherheiten
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Für die Ausweitung des Kontokorrentkredits verlangt die Bank zusätzliche Sicherheiten in Form einer Grundschuldeintragung auf das Haus meiner Frau und den Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung! Muss ich das akzeptieren? |
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| Es liegt in der Entscheidung Ihrer Frau, ob sie bereit ist, ihr Haus für den Kredit zu belasten. Auch sind Sie kein Bittsteller, sondern gleichberechtigter Verhandlungspartner der Bank. Trotzdem kann am Ende der Verhandlung herauskommen, dass Sie der Bank zusätzliche Sicherheiten bieten müssen. Einer Übersicherung sollten Sie aber durch geeignete eigene Angebote vorbeugen. |
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Bevor Sie vorhandene Sicherheiten voreilig für die Ausweitung Ihres Kontokorrentkredits aus der Hand geben, sollten Sie sehr genau überlegen, ob diese teure Finanzierungsform für Ihre Zwecke überhaupt die sinnvoll ist. Unter „Überziehungskredit“ erfahren Sie, was den Kontokorrentkredit so teuer macht und welche Alternativen es gibt. Einmal angenommen, an der Ausweitung des Kontokorrentkredits führt kein Weg vorbei, dann ist der Wunsch der Bank nach Überlassung eines „Pfands“ oder anderer Sicherheiten verständlich und marktüblich. Andererseits schießt die Bank mit der von Ihrer Frau geforderten Grundschuldeintragung weit übers Ziel hinaus. Davon abgesehen gilt aber, dass Kreditinstitute Geld nur dann verleihen, wenn sie auch mit der Rückzahlung rechnen können. Im Mittelpunkt der Kreditvergabe steht dabei das Geschäft, für das Sie das Geld verwenden wollen. Dessen Tragfähigkeit müssen Sie zunächst einmal plausibel machen. Gegen das verbleibende Kreditausfallrisiko sichern sich die Banken und Sparkassen dann außerdem ab, indem sie Bürgschaften und/oder die Übertragung von Vermögensteilen verlangen. Rechtlich wird dabei insbesondere unterschieden zwischen
So lange Sie Ihren Pflichten als Darlehensnehmer nachkommen, dürfen Sie Ihre Güter weiterhin nutzen. Im Fall der Fälle sind die Gläubiger jedoch berechtigt, Ihre Sicherheiten zu ver-werten. Wie die Verwertungsrechte geregelt sind, hängt von der Form der Kreditsicherung ab. Zu den banküblichen „bewertbaren“ Sicherheiten gehören vor allem:
Das Problem bei der Beurteilung von Sicherheiten: Es gibt keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für die verschiedenen Vermögensarten. So werden Wertpapiere in der Regel mit nur 50 bis 80 Prozent des aktuellen Kurswertes beliehen. Das schuldenfreie Anlagevermögen eines Unternehmens wird vielfach nur mit zehn bis 30 Prozent des aktuellen Buchwertes als Sicherheit anerkannt. Ungeachtet dessen: Wenn Sie Ihrer Bank erst einmal den Zugriff auf einen Vermögensteil gegeben haben, ist das betreffende „Pfand“ für andere Finanzierungszwecke hundertprozentig unbrauchbar! |
Hier erfahren Sie mehr
- Wikipedia: Kreditsicherung (Servicelink 02-03-01)
- Wikipedia: Sicherheitenbewertung (Servicelink 02-03-02)
- Wikipedia: Beleihungsgrenze (Servicelink 02-03-03)
- GründerZeiten Nr. 27: Sicherheiten und Bürgschaften (PDF) (Servicelink 02-03-04)
- IHK Hannover: Wie Banken Sicherheiten bewerten (Servicelink 02-03-05)
- Experten-Interview: Banksicherheiten (Servicelink 02-03-06)
- Helmut Staab: Firmenkredite in der Bankrechtspraxis (45,50 Euro) (Servicelink 02-03-07)
