Ausbilden statt ausnutzen
Aus Buhl Unternehmerwiki
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Ein wichtiger Auftrag kann nicht termingerecht zu Ende gebracht werden, weil von den vier Auszubildenden einer krank ist, zwei in der Schule sind und der vierte gerade erst angefangen hat und sich noch nicht auskennt. Stimmt hier etwas nicht? |
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| Wenn die termingerechte Erledigung von Aufträgen von der Arbeit der Lehrlinge abhängt, ist die Personalplanung falsch. Auszubildende können und dürfen gerade in den ersten Lehrjahren nicht als vollwertige Mitarbeiter einkalkuliert werden. Beachten Sie auch, dass die Lehrlinge einen Anspruch darauf haben, die Lerninhalte vermittelt zu bekommen. |
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Lehrjahre sind gewiss keine Herrenjahre. Und „learning by doing“, also das Lernen während konkreter, nützlicher Arbeit im Betrieb, motiviert junge Leute sicherlich stärker als Trockenübungen oder besondere Werkübungen. Doch dem Einsatz von Auszubildenden sind klare Grenzen gesteckt, die das BBiG definiert. Ausbildungsbetriebe müssen danach in der Lage sein, Lehrlinge zu beschäftigen – und das erfordert nicht nur die dazu notwendigen Einrichtungen, Werkzeuge und Aufträge, sondern auch ausreichend Fachkräfte, die erklären, beraten, unterstützen und eingreifen. Wenn das termingerechte Fertigstellen von Aufträgen aber allein an der Arbeitskraft und Leistung von Lehrlingen abhängt, dann stimmt die Personalplanung des Betriebs nicht. Offensichtlich gibt es zu wenige personelle Reserven für Krankheitsfälle und Abwesenheit, außerdem zu wenige ausgebildete Fachkräfte, die aufgrund ihrer Erfahrung oder Routine Aufgaben deutlich schneller erledigen als ungeübte Auszubildende. Vor allem dürfte das Verhältnis zwischen ausgebildeten Facharbeitern und Lehrlingen unausgewogen sein.
Doch Unternehmen, die ausbilden und sich für die Zukunft Fachkräfte sichern wollen, müssen sich dementsprechend personelle Reserven schaffen und vor allem mit einem höheren Zeitaufwand rechnen. Fachkräfte sollten schließlich Zeit haben, Handgriffe und Hintergründe zu erklären, Lehrlinge müssen Fehler machen können und nicht nur akkurat funktionieren. Und ganz sicher ist mit Motivationsproblemen, hohen Fehlerquoten und möglicherweise auch mit Rechtstreit zu rechnen, wenn Lehrlinge ausgenutzt und nur schlecht auf ihre Arbeiten vorbereitet werden. Vor allem in den ersten Lehrjahren verursachen selbst engagierte und talentierte Auszubildende zusätzlichen Aufwand, zumal die Betriebe auch dazu angehalten sind, Auszubildende für Berufsschule und für die überbetriebliche Ausbildung freizustellen. Das gilt insbesondere für kleinere Betriebe, die nicht alle Einrichtungen (Werkzeuge, Maschinen, Materialien) vorweisen und daher auch nicht alle im Ausbildungsplan geforderten Tätigkeiten vermitteln können. Überstunden schließlich sind nur zulässig, wenn der Lehrling damit einverstanden ist. Selbst dann darf die Wochenarbeitszeit eines Auszubildenden nicht mehr als 48 Stunden betragen. Auch wenn jüngere Menschen angeblich mehr aushalten als die Älteren, auch für sie gelten Arbeitsschutzbestimmungen, die das Jugendschutzgesetz nochmals verschärft. Arbeitgeber sollten auch berücksichtigen, dass sie es oftmals mitMinderjährigen und körperlich noch nicht voll ausgereiften Menschen zu tun haben, auf die sie in besonderem Maße Rücksicht nehmen sollten. Stress und Hektik erhöht gerade bei den jungen Ungeübten die Verletzungsgefahr. Wenn es also im Zeitplan eines Unternehmens eng wird und die termingetreue Abgabe vonWaren oder Leistungen gefährdet ist, dann bilden sicher freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder Zeitarbeiter die deutlich effizientere Aushilfskolonne als Auszubildende. Für deren Einsatz muss rechtzeitig vorgesorgt und Einarbeitungsphasen mit einkalkuliert werden. Junge Unternehmen mit steigenden Auftragszahlen sind deshalb angehalten, ihre Personalplanung und die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten regelmäßig zu hinterfragen, um sie bei Bedarf anpassen zu können. |
Hier erfahren Sie mehr
- Rechte und Pflichten von Lehrlingen und Ausbildern (Servicelink 04-07-01)
- BMBF-Broschüre zum Einsatz von Auszubildenden (PDF) (Servicelink 04-07-02)
- Arbeitsagentur: Tipps und Hilfen für Betriebe mit Auszubildenden (PDF) (Servicelink 04-07-03)
- Umgang mit Auszubildenden, wertvolle Tipps auch für Lehrlinge (Servicelink 04-07-04)
- Kurz und knapp, was Ausbilder unbedingt wissen müssen (Servicelink 04-07-05)
